Müssen Feiertagsstunden nachgeholt werden?
Ne freundin von mir ist Frisöse und muss von ihrem Chef aus die stunden nachholen die Wegfallen wenn der Feiertag auf einen Samstag fällt. Also sprich ihre Schicht würde auf den Samstag fallen der Feiertag ist.
Werden feiertage nicht vom Staat bezahlt ? Wenn nicht sollte er Kraft des Arbeitsvertrags die 40h die Woche von ihr verlangen können oder ? egal ob nun ein tag durch einen Feiertag weggefallen ist.
6 Antworten
Hallo, nein sie müssen nicht nachgeholt werden. Der Arbeitgeber muss sie bezahlen.
Doch das heißt es.
Damit würde ja der gesetzliche Feiertag auf den Kopf gestellt. Den muss sie natürlich NICHT nacharbeiten.
Es ist immer wieder faszinerend auf welch absurde Ideen irgendwelche Kleinunternehmer kommen um Lohnfortzahlung einzusparen.
Sie muss also den Feiertag über bezahlt werden,
aber kann er nicht trotzdem von ihr Fordern ihr 40-Stunden Pensum zu erfüllen ?
Das wären dann Überstunden, die entsprechend extra bezahlt werden müssten
Dort wird doch eh schon so schlecht bezahlt. Das was der Chef da macht, ist eine Art Abzocke in meinen Augen.
Aber wieso kommst Du auf die absurde Idee, dass der Staat für die Feiertage bezahlt?
Außerdem kommt es auch darauf an, welcher Tarifvertrag gilt oder ob es überhaupt einen gibt.
So wie ich es kenne, werden die Feiertage nur bei Leuten bezahlt, die Stundenlohn haben, nicht aber bei jemand mit Festgehalt. So war es jedenfalls in den Betrieben, in denen ich gearbeitet hatte.
Es käme aber auch niemand auf die Idee, Leuten mit Festgehalt dann abzuverlangen, den Tag nachzuarbeiten.
So wie ich es kenne, werden die Feiertage nur bei Leuten bezahlt, die Stundenlohn haben, nicht aber bei jemand mit Festgehalt. So war es jedenfalls in den Betrieben, in denen ich gearbeitet hatte.
Erstens hast Du da wohl etwas vertauscht.
Aber das ist auch gleichgültig, denn zweitens spielt es für die Frage, ob ein Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnzahlung für einen Feiertag hat, der auf einen Arbeitstag fällt, überhaupt keine rolle, ob der Arbeitnehmer ein monatliches Festgehalt erhält oder nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bezahlt wird.
Jetzt erklärt mir mal, wo ich da etwas vertauscht haben soll. Wohl nicht ganz richtig gelesen, oder?
Jedenfalls hab ich in den diversen Firmen meist die Lohnabrechnung selbst erstellt oder wie bei einem die Abrechnung vorbereitet und an das Steuerbüro weitergegeben.
werden die Feiertage nur bei Leuten bezahlt, die Stundenlohn haben, nicht aber bei jemand mit Festgehalt.
Du hast es noch immer nicht gemerkt, obwohl ich direkt darauf hingewiesen habe? Du solltest Deine Antwort selbst noch einmal richtig lesen!
Du behauptest also, nur Arbeitnehmer, die Stundenlohn erhalten, würden die Feiertage bezahlt bekommen, und Arbeitnehmer, die ein monatliches Festentgelt bekommen, erhalten für den Feiertag keine Lohnzahlung!
Einmal abgesehen davon, dass eine solche Unterscheidung sowieso nicht zutrifft für den Anspruch auf Feiertagsbezahlung: Da ist ja etwas völlig verdreht, und DIESE Logik musst Du dann schon etwas genauer erklären - was selbstverständlich nicht möglich ist!
Werden feiertage nicht vom Staat bezahlt ?
Mit Sicherheit nicht ....
Humbug .... an gesetzlichen Feiertagen besteht die Pflicht zur Lohnfortzahlung ... genauso wie während des Urlaubs bzw. bis zu 6 Wochen während Erkrankung... und diese Lohnfortzahlung leistet die Arbeitgeberin / der Arbeitgeber.
Der Samstag, also der Feiertag muss so bezahlt werden, wie wenn gearbeitet worden wäre.
Die Stunden müssen nicht nachgeholt werden, sonst hätte der Feiertag ja keinen Nutzen. Werden sie nachgearbeitet, dann sind das Überstunden, die auch wieder extra bezahlt werden müssen.
ja er muss sie bezahlen, aber das heißt ja nicht dass er die stunden nicht von ihr fordern darf oder ?