Mündlicher Vertrag bei Minderjährigen Rechtskräftig?
Hallo und zwar habe ich mit einem Typ die Handys getauscht und ich wir beide sind 15 jahre ich hatte 2 Freunde als Zeugen dabei die es bestätigen können das es ein Tausch war ...... Meine Frage die Mutter von dem Typ belästigt mic hRuft mich an und lauter solchen zeugs droht mit Jugendamt und Poli wenn ich es nicht zurück tausche / gebe .... also ist der vertrag ( Mündlich ) Rechtskräftig oder muss ich das Handy wirklich zurück geben ==??
3 Antworten
Ja, Du musst es zurück geben. Denn Ihr beide seid beschränkt geschäftsfahig. Ohne Zustimmung Eurer Eltern dürft Ihr nur Verträge schließen im Rahmen Eures Taschengeldes bzw. mit Mitteln, die Euch zur freien Verfügung überlassen wurden. Schaust Du auch mal dazu hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/110.html Wenn also die Mutter Deines Freundes ihm verbietet, das Handy zu tauschen, dann war dieser Tausch auch nicht rechtsgültig. Dabei spielt es keine Rolle, ob das mündlich oder schriftlich war.
spielt keinerlei Rolle was er gesagt hat und vievielhundert Zeugen du hattest! Die Eltern sind nicht mit eineverstanden und damit muß es Rückgängig gemacht werden. Natürlich kannst du es auch auf Gerichtsverfahren ankommen lassen, vor dem du dann verlierst und zusätzlich Anwalts und Gerichtskosten zahlen mußt
Was wäre wenn er in diesem Zeitraum mein altes handy beschädigt hat ?
Vertrag ist schwebend unwirksam, da vermutlich der Preis der Handys euer Einkommen übersteigt. Somit wahrscheinlich nicht mehr durch § 110 BGB gedeckt.
Heißt ohne Genehmigung des Erziehungsberechtigten (§ 184 BGB)....besteht kein Vertrag der erfüllt werden müsste.
Verträge mit oder unter Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das heißt, wenn es die Eltern wünschen ist der Vetrag nichtig und muß rückgängig gemacht werden. Also mach kein Austand und tausch es wieder zurück...
Naja ich habe ihn ja gefragt ob es seine Eltern erlauben er meinte wohl ja ich kann das machen die 2 Zeugen waren ja auch dabei