Mündlicher Kaufvertrag zurücktreten?
Hallo und zwar ich habe vor acht wochen einen mündlichen vertrag abgeschlossen wo raus hervorgeht das eine monatliche ratenzahlung festgelegt ist eine rate habe ich bezahlt aber kann ich jetzt nach dieser zeit noch von dem mündlichen kaufvertrag zurücktreten da ich was besseres und billigeres gefunde habe? Und wenn ja muss mir dann die andere person an die ich die erste rate bezahlt habe das geld auch wider zurück geben oder muss ich dann darauf verzichten?
5 Antworten
Normalerweise läuft dieses "Widerrufsrecht" nur 14 Tage. Also wäre dieses bei dir wohl nicht mehr möglich, denn bei mündlichen Verträgen gelten die gleichen Bedingungen wie bei schriftlich abgeschlossenen, außer es wurde etwas anderes vereinbart. Selbst wenn du die Möglichkeit hättest, bräuchte die andere Person nichts zurückzuzahlen.
Will sie es immer noch zurückhaben? Ansonsten darf auch sie nicht das ganze Geld auf einmal fordern, denn ihr habt nun einmal Ratenzahlung vereinbart und da müssen sich beide Seiten dran halten. Aber vielleicht könnt ihr einen Kompromiss finden?
. Das gilt nur im Fernabsatz und beim Haustürgeschäft.
das mit dem kompromiss wird nicht klappen. sie behaart auf das ganze gelt und das am besten sofort.
Ich hab nie geschrieben, dass es das generell gibt ;) Musst ja nicht direkt laut werden :D Widerrufsrecht kann es auch wann anders geben, einige Firmen bieten das beispielsweise an ;)
Kann sie nicht. Ihr habt einen mündlichen Vertrag geschlossen, der gilt. Sowohl für euch, als auch für sie. Deswegen ist es immer besser, das vereinbarte schriftlich festzuhalten :)
aber was ist weil ich habe ja eine rate ausgelassen und sie war damit einverstanden und jetzt beruht sie darauf nur weil ich das einmal ausgelassen habe mit ihrem einverständnis. sie will es unbedingt jetzt haben lieber heute als morgen aber woher nehmen wenn nicht stehlen
Mit Verzug einer geschuldeten Rate darf sie den Restbetrag fällig stellen (Ratenvertrag fristlos kündigen) und das Sofa als Sicherheit herausbeanspruchen, bis ihr Zahlungsschuld erfüllt habt.
G imager761
Ich rate mal: Du hast privat etwas von Privat gekauft und darüber Ratenzahlung vereinbart?
Dann kannst du erstens weder vom Kaufvertrag zurücktreten noch zweitens die Verkäuferin Restbetrag verlangen, wenn du nicht in Zahlungsverzug wärst.
Verträge sind nämlich einzuhalten, auch mündliche, und nicht durch einseitigen "Rücktritt" aus der Welt zu schaffen :-O
G imager761
Auch ein mündicher Vertrag ist gültig. Dass er existiert ist ja durch deine erste Ratenzahlung auch bestätigt. Nach 8 Wochen kannst du da auf keinen Fall einfach zurück treten. Du wärst auf jeden Fall zum Schadensersatz verpflichtet. Das kann ohne weiteres teurer sein, als deine erste Rate.
Kreditverträge zwischen Privatleuten sind unzuläsig. Der hat bestimmt kein Gewerbe angemwldet. Sage ihm, dass du das Gewerbeaufsichtsamt informierst.
Wer sagt denn was von Kredit? Vielleicht kauft er ihm ein Möbelstück ab, hat nun aber woanders ein günstigeres gefunden? Oder ein anderes Teil? ;) Wenn du etwas verkaufst, musst du dafür kein Gewerbe anmelden :D
es geht um ein sofa was sie zwischendurch zurück haben wollte und jetzt will sie das restliche geld sofort haben
Eben :D Dafür muss sie dann wohl eher weniger ein Gewerbe anmelden :D Was wäre das nur für ein Aufwand, da müsste man ja 3 Jahre warten, bis der Antrag durch ist ;)
nein du kannst nicht zurücktreten
sie wollte das sofa zwischendurch ja wieder zurückhaben und dann plötzlich sollen wir ihr das komplette geld zahlen trotz vereinbarter ratenzahlung