mündliche Vereinbarung zum Hauskauf, dann Absage....
Hallo wir haben eine Frage. Vor 14 Tagen haben wir über eine Zeitung ein Haus zum Verkauf für 115.000 Euro gefunden. Wir vereinbarten einen Termin zur Besichtigung. Willigten ein, und bekamen in der folgenden Woche eine Finanzierung.in dieser Woche meldete sich der Neffe der Besitzerin (Eine alte Dame welche im Altersheim wohnt, und das Haus verkaufen möchte um die Kosten zu decken). Dieser Herr rief an um mitzuteilen, das es einen anderen Interessenten gab. Wenige Tage später rief er erneut an, um sich zu erkundigen ob noch Interesse zum Kauf bestünde, da der andere Interessent die Finanzierung nicht bekommen hätte. Wir vereinbarten einen Zweiten Termin vor Ort, messten die Räume ab. Und einigten uns auf 105.000 Euro, da das Haus sehr renovierungsbedürftig ist. Wir waren fünf Personen. Meine zwei Töchter und Ehemänner. Der Neffe, teilte uns mit das er die Papiere der Besitzerin überbringen würde und uns die nötigen Papiere in den Briefkasten werfen würde. Ich unterschrieb eine Vereinbarung, das bis Ende Juni spätestens der Kauf abgewickelt sein sollte. Das Formular behielt er. Heute habe ich den Neffen angerufen, und erfahren das das Haus an jemand anderen verkauft wurde. Er war sehr kühl am Telefon, und sagte auch er wollte uns den Grund dieser Entscheidung nicht nennen. Wir sind an zwei Tagen hin gefahren, den Weg zur Bank, den Weg zum Notar, und sämtliche Telefonate, um Firmen für die Renovierung zu finden.... kann ich wenigstens einen Schadensersatz verlangen?
6 Antworten
Ist die Vereinbarung, dass alles bis Juli abgewickelt sein soll, ein Grundstückskaufvertrag gewesen? Dieser muss im Übrigen für die Gültigkeit notariell beurkundet werden, um gültig zu sein. Habt ihr keinen solchen Vertrag abgeschlossen, bestehen keine gegenseitigen Verpflichtungen, d.h. der Neffe durfte das Haus an jemand anderen verkaufen. Laut einem ziemlich neuen Urteil vom OLG Saarbrücken kann der Neffe auch für eure Finanzierung nicht haftbar gemacht werden, solange ihr noch in den Verhandlungen wart und nichts verbindend unterschrieben wurde.
Auf jeden Fall würde ich zu einem professionellen Rechtsbeistand raten, der weiß üblicherweise auch etwas mehr als ich. Vielleicht kann der noch was drehen.
Quellen: §311b I BGB, http://www.ibr-online.de/Suche/index.php?S_Volltext=4%20U%20435%2F12&Treffermarkierung=Aus
Eine Vereinbarung über einen Hauskauf muss in Deutschland notariell beurkundet werden. Jede andere Vereinbarung ist juristisch nichtig.
Du kannst versuchen, auf die Absichtserklärung hin Telefonkosten und Benzingeld für deine Lauferei als Schadenersatz einzuklagen....glaubst du das ist den Stress wert ?
nein, Schadensersatz gibt es dafür nicht. Solange beim Notar der Vertrag nicht geschlossen wurde gilt gar nichts bei einem Immobilienkauf!
Auch mündliche Verträge sind verbindlich und es waren ja Zeugen dabei! Du könntest also den Rechtsweg beschreiten. Vielleicht hilft ja die bloße Androhung, wenn du keine Rechtschutzversicherung hast.
Hier geht es doch nicht um den Kaufvertrag.
Um was dann? Die Finanzierung? Die ist rechtskräftig, da ein Motivirrtum in Deutschland nicht anfechtbar ist.
Vertrauensschutz
Das schließt sich mit dem von mir bereits erwähnten Urteil vom OLG Saarbrücken wohl aus.
http://www.ibr-online.de/Suche/index.php?S_Volltext=4%20U%20435%2F12&Treffermarkierung=Aus
Von der Regeste her sehe ich diesen Entscheid nicht als anwendbar, leider ist der Zugang auf den Volltext beschränkt, so das eine genauere Betrachtung nicht möglich ist.
Eine Finanzierungszusage das Kaufinteressenten ist hier nicht ersichtlich
Bezüglich einem abgeschlossen Darlehnsvertrag ist auch nichts bekannt
Beide Regesten passen nicht zu diesem Sachverhalt.
OK, die Sache ist relativ schwierig. Nur wegen dem Entscheid würde ich eine Kompletter Ausschluss dennoch anzweifeln. Aber die Sache ist heikel -> Anwalt wäre sinnvoll.
Der Entscheid ist ja noch nicht letztinstanzlich, es könnte also noch was passieren.
Okay, stimmt. Durch das beschriebene Problem vom Fragesteller bin ich von einem wirksamen Darlehensvertrag i.V.m. einer Finanzierungszusage ausgegangen, jedoch wurden diese nicht explizit erwähnt. Einen Rechtsbeistand halte ich bei diesen Summen auch für angemessen.
Solange der Notar nix beurkundet hat ist leider alles nur heiße Luft.
Der hat sich Euch nur warm gehalten...
Eine Androhung bringt nur etwas, wenn man auch etwas durchsetzen kann.
Eine Rechtsschutzversicherung für Grundstücksgeschäfte gibt es nicht (aus gutem Grund)
Vertragsverhandlungen werden nach § 311 II 1 auch als Schuldverhältnis betrachtet. Also sind auch die Pflichten daraus anwendbar.
Ihr könntet eventuell den Ersatz für vergeblicher Aufwendungen nach §284 verlangen. Also die Aufwendungen die ihr auf den Vertragsabschluss hin gemacht habt könnten möglicherweise zurückgefordert werden.
Einen qualifizierten Anwalt wäre aber im Voraus zu empfehlen.
Das ist gequirlter Blödsinn. Mündliche Immobiliengeschäfte sind nichtig.
Warum wohl können die Notare so fette Gebühren verlangen ?