Hausverkäufer tritt von Verkauf zurück, wer muss die Notarkosten zahlen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da würde ich einen Anwalt einschalten.Meiner Meinung nach müßte der Verkäufer die Kosten tragen da er ja vom Verkauf zurück getreten ist.Er hat durch seine Verkaufsabsichten an euch und den Notartermin den ihr ja schon bezahlt habt gezeigt,das er an euch verkaufen will.Der Verkäufer muß euch das bereits dafür bezahlte Geld zurück zahlen.Ein anwalt kann das besser beschreiben und erläutern wie das abläuft.

Wer den Notar beauftragt hat, muss diesen auch bezahlen. Natürlich habt ihr die Möglichkeit, die entstandenen (Un) Kosten vom Verkäufer wieder einzufordern.

Hi

Dazu gibt es doch eine Zusatzklausel die im Vertragsentwurf beim Notar eingesetzt werden kann. Kostet ein paar Euros mehr, aber schützt dann bei solchen Fällen. So wie: Haus einfach wiederverkaufen uns so. Habt ihr das nich gemacht?

Gruß Nino

Der Notarvertrag wurde doch noch gar nicht unterschrieben...

Frage: Anwaltsgebühren oder Notarkosten? Was ist da angefallen? 1. Der Verkäufer und der Käufer können jederzeit vor der Unterschrift beim Notar zurücktreten. Grundsatz: niemand kann zu einer Unterschrift gezwungen werden. 2. Da der Vertrag nicht zustande gekommen ist fallen auch keine Notarkosten für die Beurkundung an (Entwürfe sind kostenlos). Deine Zeit und deine Telefonkosten wird dir niemand ersetzen. Wenn du vorher eine Beratung beim Anwalt hattest (1200 € Kosten) sind die futsch. Allerdings kannst du diese Kosten wohl steuerlich als Werbungskosten geltend machen.

Kein feiner Zug von dem Verkäufer.

Fragt am besten mal bei dem Notar nach , denn ihr hattet ja eine mündliche Zusage und auch schon eine Vertragsgestaltung durch den Notar. Auch mündliche Zusagen können rechtlich bindend sein. Deswegen schnellstens beim Notar anrufen.