Mülltonnen falsch befüllt - Entsorgungskosten sollen auf alle Mieter umgelegt werden - ist das rechtens?

7 Antworten

Im Endeffekt bleibt der Vermieter auf den Kosten hängen. Der kann niemanden Kosten aufdrängen, die der Mieter nicht nachweislich verursacht hat. Dazu gibt es reichlich Urteile. 

Handelt es sich um eine Eigentumswohnanlage, sind die Mehrkosten auf alle Eigentümer umzulegen. Auf die Mieter können sie nicht umgelegt werden.

Dadurch entsteht für die Eigentümer ein Druck, das Problem konsequent zu lösen:

Einhausen oder Einzäunen der fraglichen Müllbehälter und jeder Bewohner bekommt einen Schlüssel. Außerdem Einbau einer Überwachungskamera, die nur dann angeht, wenn jemand den Bereich betritt.

Sperrmüllentsorgung wird dann schon zu einem großen Problem.

Jeder Bewohner bekommt einen Schlüssel und den Hinweis, dass die Entsorgung mittels Kamera überwacht wird. Das passiert im Übrigen auch auf den Wertstoffhöfen.

Die Eigentümer werden mit dieser Maßnahme schnell einverstanden sein. Mieter werden einwenden, dass sie nicht gerne gefilmt werden wollen. Dennoch ist es doch ganz klar, dass nur ein begrenzter Personenkreis Zugang zu den Aufnahmen hat und die Hausverwaltung hat Vorschriften, wie mit solchen Aufnahmen umgegangen werden muss.

Wer ordentlich entsorgt, hat auch gar nichts zu befürchten. Das ist so, wie beim Betreten einer Bank. Jeder weiß, dass er überwacht wird und jeder weiß, dass das nichts ausmacht, solange man brav mit Automaten und Personal umgeht.

Wenn Mieter sich dagegen wehren, dann erhalten sie keinen Zugang und können nur nach Absprache oder zu genau festgelegten Zeiten zum Entsorgen in den Raum. Dabei schließt der Hausmeister auf und hinterher wieder zu. Sie werden also dann vom Hausmeister überwacht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden den Verursachern angelastet.

Der Mieter hat recht!

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/betriebskosten-muelltrennung_idesk_PI17574_HI1503055.html

PS: Habe ich innerhalb von wenigen Sekunden über google gefunden! ;>))

Suchbegriff: Mieter Mülltrennung Recht

Also prüfe das bitte selbst, ob das die aktuellste Rechtsprechung ist!

KS1987 
Fragesteller
 28.11.2016, 19:09

Dann kannst du wohl besser googeln als ich, denn ich habe die Frage nur eingestellt, weil ich eben nicht fündig wurde. Ich habe zwar mehrere Fälle gefunden, aber keinen, der exakt meiner Situation entsprach.

Auch dieser Fall entspricht nicht ganz meiner Situation. Hier musste eine größere Mülltonne angeschafft werden, weil die Mieter den Müll nicht getrennt haben und deswegen mehr Restmüll anfiel als üblich.

Trotzdem danke für deine Antwort.

Hallo Katja,

ja, das Vorgehen deiner Hausverwaltung / des Vermieters ist rechtens. Es wurde im Jahr 2010 höchstrichterlich vom BGH entschieden: BGH, Urteil vom 13.01.2010, Az.: VIII ZR 137/09 

Auch dann, wenn diese Kosten nicht jährlich, aber doch laufend dadurch entstehen, dass die Mieter unberechtigt Müll auf Gemeinschaftsflächen abstellen, handele es sich um Betriebskosten.

Es sei insoweit auch gleichgültig, ob es sich dabei um Müll handele, der von Dritten rechtswidrig auf dem Gelände entsorgt worden sei, da Aufwendungen zur Beseitigung von Müll von den Gemeinschaftsflächen des Mietobjekts auch dann zu den umlagefähigen Kosten der Müllentsorgung gehören, wenn sie durch rechtswidrige Handlungen Dritter ausgelöst worden sind.

Deine Hausverwaltung nimmt es sogar ziemlich genau, da sie sich bemüht hat, das rechtswidrige Verhalten einzelner Mieter zu unterbinden und mit Fotos und Informationsschreiben die Folgen der Handlungen dieser Mieter aufgezeigt hat. 

LG

KS1987 
Fragesteller
 28.11.2016, 19:15

Vielen Dank für diese wirklich (!) hilfreiche Antwort!

Dann muss ich wohl damit leben. Auch wenn es echt ärgerlich ist...

Nur verstehe ich nicht ganz, was du damit meinst, dass die Hausverwaltung sich bemüht hat!? Sie kann ebenso wenig wie ich etwas dagegen tun, dass die Container unrechtmäßig befüllt wurden/ werden. Sie hat nur mit Fotos das falsche Befüllen dokumentiert. 

Hast du einen Tipp, wie ich diese Kosten künftig vermeiden kann?

dabrategeber  29.11.2016, 20:30
@KS1987

Damit meinte ich, dass die Hausverwaltung nicht einfach die Kosten "versteckt" unter den Müllgebühren mit ihren Mietern abrechnet, sondern euch aufklärt, dass das Fehlverhalten einzelner zu Lasten aller Mieter geht. Das hat häufig die Wirkung, dass die Mieter dass dann unter sich klären, indem sie z.B. andere Mieter auf ihr falsches Mülltrennen oder illegales Sperrmüll abstellen hinweisen. 

In meiner Stadt, Frankfurt am Main, kann der Sperrmüll bei privaten Haushalten kostenfrei abgeholt werden. Wenn es bei euch auch so ist, wäre ein solcher Hinweis in der Nähe des Müllplatzes (evtl. mehrsprachig) vielleicht hilfreich.

In extrem hartnäckigen Fällen könnte man noch einen Dienstleister, wie z.B. Innotec Abfallmangement einschalten. Die sortieren dann den Müll am Tag vor der Abholung vor. Die Kosten der Dienstleistung werden am eingesparten Müllvolumen berechnet und sind umlagefähige Betriebskosten. Letztlich wird es aber dadurch günstiger. Da müsste sich die Hausverwaltung mal ein Angebot einholen.

KS1987 
Fragesteller
 30.11.2016, 18:39
@dabrategeber

Ah okay, so hast du das gemeint. Ja, das ist natürlich fair, dass sie es vorher ankündigen, an die Idee, dass es "versteckt" abgerechnet wird habe ich gar nicht gedacht.

Nur kann ich leider gar nichts dagegen tun, dass der Müll fälschlich entsorgt wird. Würde ich jemanden quasi "in flagranti erwischen" würde ich ihn schon allein aus Gründen des Umweltschutzes darauf hinweisen - wahrscheinlich mit fraglichem Erfolg.

(Nebenbei möchte ich anmerken, dass ich persönlich eine solche Art der Kollektivbestrafung - in der Hoffnung, dass jemand den Schuldigen denunziert - für absolut daneben halte... Aber gut, darüber reden wir hier nicht, wenn das geltendes Recht ist, dann soll es so sein... )

Auch bei uns wird der Sperrmüll einmal im Jahr kostenlos abgeholt. Man muss dazu nur eine Karte ausfüllen, auf der man Art und Volumen angibt. Ein Hinweisschild wäre sicher nicht verkehrt, allerdings glaube ich mittlerweile, dass hier ganz einfach die Situation der unbewachten Container ausgenutzt wird. Im benachbarten Hausflur habe ich heute weitere Kommentare von Bewohnern gelesen (ich sage immer Bewohner, da ich keine Ahnung habe, wer hier Mieter und wer Eigentümer ist). Einer besagte, dass man verstärkt derartige falsche Müllentsorgung beobachten kann, wenn gerade jemand ausgezogen ist. Da wird dann halt alles, was man nicht mehr braucht in die Container geworfen. Klar, diese Leute können nicht auf die nächste Sperrmülltour warten und es ist ihnen herzlich egal, welche Kosten später anfallen, wenn sie längst weg sind...

Außerdem wurde dort darauf hingewiesen, dass dieses Problem sich in der ganzen Stadt abzeichnet. In vielen Wohnanlagen seien deshalb die Container wieder verschwunden. Es wurde auch darum gebeten, die Container abzuschaffen. In dem Fall müsste ich meinen Müll wieder zur Wertstoffsammelstelle bringen. Ich muss zwar sagen, dass ich es schon als Fortschritt empfand, dass ich die Verbundstoffe nun so einfach vor der Haustür entsorgen konnte, allerdings wäre ich durchaus bereit, den Müll wieder wegzufahren, wenn ich dadurch die abzusehenden ständigen Mehrkosten vermeiden könnte. Haben die Mieter hier eine rechtliche Handhabe? Oder muss ich weiter damit leben, dass immer wieder falsche Dinge in den Containern landen und ich immer wieder mehr zahlen werden muss?

Danke für deine Hilfe!

alarm67  28.11.2016, 19:26

Na ja, wenn ich das richtig lese, geht es hier um Sperrmüll, der auf dem Grundstück liegt, nicht aber um die Mülltrennung/Hausmüll!

Ich habe nun mehrere Urteile gefunden/gelesen, die das Gegenteil von Deiner Behauptung aussagen, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren!

1.
Denn die Kosten der Mülltrennung durch ein vom Vermieter beauftragtes
Unternehmen, die durch vertragswidriges Verhalten einzelner Mieter
(unsortierte Müllentsorgung) veranlasst wurden, können nicht als
Betriebskosten auf alle Mieter umgelegt werden. Für diese Kosten haben
allein die Verursacher einzustehen. Sind diese nicht feststellbar, so
muss der Vermieter hierfür aufkommen (LG Tübingen, Urteil vom 28.09.2000
– 1 S 219/99, WuM 2004, Seite 497; AG Trier, Urteil vom 22.07.1999 – 8 C
160/99, WuM 1999, Seite 551).

2.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/betriebskosten-muelltrennung_idesk_PI17574_HI1503055.html

dabrategeber  29.11.2016, 20:51
@alarm67

Deine Quellen sind Urteile von Amtsgerichten, die vor dem BGH-Urteil entschieden wurden. Der BGH hat das 2010 höchst richterlich und damit auch rechtsverbindlich geklärt. 

Dabei spielt es m.E. keine Rolle, ob es Sperrmüll/Hausmüll ist, der bereits in der gelben Tonne ist, oder daneben abgestellt wurde. Der Müll ist in beiden Fällen illegal entsorgt. 

Wer soll denn sonst die Kosten dafür tragen? Die Hausverwaltung ist nur ein durchgehender Posten. Sie verteilt die Kosten auf die Anwohner. Wer dagegen ist kann ja dagegen abstimmen und wenn alle dagegen abstimmen wird man den Zugang zu den Container mit einem Schloß versehen, danke ich. Das dann auch von alle getragen wird. Aber wie schaut es aus, wenn es jemand der eigenen Gemeinschaft ist, der den Müll nicht richtig entsorgt? Dann nützt auch ein Schloß nichts. Willst Du dann eine Videoüberwachung anbringen? 

KS1987 
Fragesteller
 28.11.2016, 19:11

Wie ich bereits erwähnt habe, ist mir durchaus klar, dass auch die Hausverwaltung nicht auf den Kosten sitzen bleiben möchte. Ich habe lediglich um einen Rat gefragt, wie die rechtliche Lage in diesem Fall ist.