Kosten für Rauchmelder - Mieterhöhung?

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Ja, es ist rechtens. Aber nicht einfach 1:1 in den Betriebskosten, sondern als Modernisierungsmieterhöhung. Das bedeutet:

Beispiel 1:

5 Zimmer-Wohnung = 6 Rauchmelder = ca. 600 € an Kosten.

Macht Mieterhöhung 5,50 €

Beispiel 2:

3 Zimmer-Wohnung = 4 Rauchmelder, günstigere Geräte - je Gerät 30 € + Montage je 15 Minuten = 1 Stunde = 50 € + Anfahrt = 20 € = 190 € insgesamt

macht eine Mieterhöhung von 1,74 €

Beispiel 3:

2 Zimmer-Wohnung 3 preisgünstige Melder a 5 €, Montage kostenfrei durch den Vermieter oder Mieter selbst. Gesamt somit 15 €

macht eine Mieterhöhung von 0,14 € je Monat.

In welchem Beispiel findest Du Dich am ehesten wieder?

Wäre eine solche Mieterhöhung eine unzumutbare Belastung?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Danke für die Auszeichnung.

Ist es rechtens, dass die Kosten auf die Miete umgelegt werden?

Ja, auch wenn wegen der nicht allzu hohen Investitionskosten viele VM auf eine Mieterhöhung n. § 559 I BGB verzichten, sind 11% der für die jeweilige Wohnung entstandenen Anschaffungs- und Montagekosten gem. § 555b Nr. 6 BGB als dauerhafte Mieterhöhung zu beanspruchen.

Sofern der VM die Geräte mietet und natürlich die alljährlich vorgeschriebenen Wartungskosten sind hingegen als Betriebskostenart n. § 2 BetrKV umlagefähig.

G imager761

Ja. Gehört zu den umlagefähigen Kosten. Du nutzt ja die Wohnung und somit auch die Rauchmelder.

Die Anschaffungs- und Montagekosten für die Rauchmelder sind in aller Regel, vielleicht unterschiedlich nach Bundesland, nicht umlagefähig.

Sind sie nicht umlagefähig, könnten sie aber zur Modernisierungsmieterhöhung genutzt werden, was aber nicht viel bringt.

Wenn die Rauchmelder neu angebracht wurden sind das Modernisierungskosten, die mit 11% der Beschaffungs- und Installationskosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden können.

Die fortlaufenden Betriebs- und Wartungskosten sind umlagefähige Betriebskosten, tauchen also in der Betriebskostenabrechnung auf.

Ob es rechtens ist, kann ich Dir nicht sagen! Die Anschaffung und Installation ist Pflicht. Die Kosten sollten eigentlich vom Vermieter übernommen werden!