Mieter lagert Müll im gemeinschaftlichen Innenhof / Entsorgung durch Vermieter

3 Antworten

Wenn Du ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mülls mit gleichzeitiger Androhung etwaiger Konsequenzen setztest, kannst Du das Problem anschliessend zunächst auf eigene Kosten beheben. Das Geld müsstest Du dann notfalls auf dem zivilen Rechtsweg vom Mieter einfordern. Dieser Rat gilt in dieser Form aber nur, wenn der Müll auf einer Gemeinschaftsfläche gelagert wurde und es zudem in diesem Zeitraum die Möglichkeit der ordentlichen Entsorgung in dafür bereitstehenden Sammelbehältern gab. ( also Du als Vermieter dahingehend stets ausreichend Kapazität bereitstelltest )

Du hast ihm doch noch gar keine Frist gesetzt, oder verstehe ich das falsch?

SO habe ich den MOMENTANEN Zustand der Sachlage aus der Frage gelesen.