MTB greift Gewährleistung ein?

6 Antworten

Mit dem Bordstein hat das wenig zu tun. Entweder der Schalthebel war nicht richtig montiert oder er hat vorher schon einen heftigen Schlag abbekommen, als z. B. das Rad drauf gefallen ist.

Sollte er sich von allein aufgelöst haben, wird dein Händler ihn dir ersetzen (müssen).

Meiner Erfahrung nach gehen Schalthebel nur durch äußere Einwirkung kaputt, also durch Unfälle, Zusammenstöße, Gerammel im Keller, im Auto etc.. Du wirst es also schwer haben zu beweisen, dass sich deiner von sich aus verabschiedet hat.

Gewährleistung greift niemals ein.

Eingreifen ist ein aktives Handeln. Gewährleistung ist ein wirtschaftsrechliches Prinzip, das kann nicht handeln.

Ganz klares Eigenverschulden, da greift weder Garantie noch Gewährleistung.

Ich habe jetzt noch nicht so recht verstanden, was eigentlich kaputt gegangen ist.

Aber vom Prinzip her muss der Händler gewährleisten, dass der Kunde eine einwandfreie Ware bekommt, die genau das tun kann was versprochen/vereinbart/gekauft wurde.

Die erste Frage ist, ob es wirklich noch in dem Zustand ist, wie du das Fahrrad bekommen hast. Denn man kann nicht den Händler für etwas verantwortlich machen, das dieser gar nicht verkauft hat, sondern das man selbst umgebaut/verändert hat.

Die zweite Frage ist, ob du das Fahrrad innerhalb der Grenzen gefahren hast, die der Händler bzw. Hersteller vorgegeben hat. Also zum Beispiel den Einsatzbereich, der bei Mountainbikes oft sehr zurückhaltend definiert wird. Oder innerhalb des Maximalgewichts, das für den Fahrer angegeben ist. Reifendruck innerhalb der Grenzen, die die Hersteller von Felge und Reifen angegeben haben usw....

Streng genommen: Wenn die Bedienungsanleitung sagt, dass du das Fahrrad maximal 20 cm hohe Absätze runter fahren darfst, dann kann es dem Händler vollkommen wurscht sein, wenn bei einem 21 cm Absatz etwas kaputt geht.

weil eigentlich sollte doch ein Mountainbike In der lage sein Einen Boardstein hochzufahren ohne dass etwas Kaputt geht.

Eben das ist der falsche Gedanke. Du musst schauen, ob der Händler/Hersteller so etwas offiziell vorgesehen hat! Wenn das nicht vorgesehen ist, kannst du es wahrscheinlich trotzdem machen... aber dann sind Schäden halt dein eigenes Problem.

Ebenso wird sicherlich irgendwo stehen, dass ein gewisses Fahrkönnen angewandt werden soll... sprich, dass man z.B. nicht im Sitzen einfach irgendwo gegen fährt, sondern das Hochfahren eines Bordsteins (ohne e!) eine dynamische Bewegung ist, die mit einem Anheben/Entlasten des Vorderrads beginnt.

Wenn du dir sicher bist, dass du nur das gemacht hast was der Händler für das Fahrrad vorgesehen ist, kannst du nach dem Kauf zwei Jahre lang hingehen und sagen "du hast mir was verkauft, das gar nicht das kann was es können soll". In den ersten 6 Monaten muss im Streitfall der Händler beweisen, dass beim Kauf alles in Ordnung war. Danach musst du beweisen, dass der Schaden nicht durch dich verursacht wurde, sondern schon beim Kauf vorhanden war.

Wenn man einen Bordstein hochfährt zieht man das Vorderrad hoch. Wenn Du ungebremst auf einen Bordstein donnerst greift keine Gewährleistung.

treppensteiger  09.10.2021, 13:57

Aber nur, wenn man auf dem Schalthebel fährt... Es geht ja nicht um eine defekte Felge!