Auto pfänden auch wenn man drauf angewiesen ist?
Hab ma ne Frage.
Der Gerichtsvollzieher hat mich heute besucht, habe eine EV abgegeben. Da steht auch drin das ich ein Auto besitze. Das Auto gehört meinen Eltern ist aber auf mich angemeldet, weil ich eins brauche.
Bekomme Hartz4, die Stadt ist acht km entfernt, die Busverbindung ist miserabel, von meiner Großen der Kindergarten ist drei Dörfer weiter und mein Kleinster wird ja auch noch in Kiga kommen.
Irgendwann will ich auch wieder arbeiten.
Ohne Auto geht es nicht.
Können die mir das Auto wegnehmen?
7 Antworten
Du musst denen beweisen, dass das Auto deinen Eltern gehoert. Aber geh dem ganzen am besten aus dem Weg u. melde das Auto um auf deine Eltern. Das koennen sie dann nicht einsacken!
Hier geht es halt echt um deine Existenz und deshalb solltest du deine Eltern darum bitten. Die wollen ja sicher auch nicht, dass deren Auto gepfaendet wird. Klar werden sie sich darueber nicht freuen, aber sie werden es machen. Wuensch dir alles Gute.
Er kann das Auto dann nicht pfänden, wenn du es für die Suche nach Arbeit und den Weg zur Arbeit bzw. für die Kinder benötigst. Das es deinen Eltern gehört, kann nicht sein, wenn es auf dich zugelassen ist. Der Fahrzeugbrief ist doch dann auch auf dich ausgestellt. Ggf. hast du dann Schulen bei deinen Eltern, aber das ist eine andere Frage.
Meine Eltern haben es bezahlt und haben es mir halt gegeben wegen den Strecken die3 ich fahren muß, es ist auf mich angemeldet, weil ich ja Versicherung und alles bezahle :-)
Dann ist es eine Schenkung und das Auto gehört dir. Aber mach dir keine Sorgen, du brauchst das Auto, um dein und deiner Kinder Leben zu organisieren, das wird nicht gepfändet werden. Wenn doch - sofort Einspruch einlegen, das kann nicht sein.
Das es deinen Eltern gehört, kann nicht sein, wenn es auf dich zugelassen ist.
Eigentümer und Halter eines Fahrzeugs müssen nicht dieselbe Person sein. Der Fahrzeugbrief ist im übrigen auch kein Eigentumsnachweis.
Die Überlasssung des Fahrzeugs durch die Eltern stellt nicht unbedingt eine Schenkung dar.
Wenn das Auto auf dich angemeldet ist, gehört es dir. Dann kann es auch gepfändet werden. Warum hast du es denn so weit kommen lassen?
Das ist ein ganz altes Ding, dank meines Exmanns und abbezahlen kann ich zur Zeit nichts :-(
@ hedgi83Wenn du schon was genaueres weißt, sei lieb und schreib mich an! Bei uns gehts auch um Altlasten des Ex, und ich bekomme Pension, pflege meine Mutter, die das Auto auch gekauft hat, ist jetzt 90J und ich benötige es hauptsächlich um sie zu versorgen. Díie gescheiten Fragen, warum man es soweit kommen läßt, sind sowas von unnötig, kann doch sowieso keiner wirklich verstehen, der nicht sowas durchmacht! lg chiara
Das Auto gehört meinen Eltern
Wenn Du das nachweisen kannst, kann der Gerichtsvollzieher es nicht pfänden, da Du dann zwar Besitzer, aber nicht Eigentümer bist.
Das hatb der Gerichtsvollzieher auch gemeint das ich das machen soll, wollte nicht schon wieder zu meinen Eltern rennen :-)