Möchte zum 30.04 die Wohnung beziehen aber der Vormieter zieht erst am selben Tag aus. Wie soll sowas funktioniern?

10 Antworten

Dein Mietvertrag läuft ab? Ahja, ab 01.05.16!

Dass man oft schon am Vortag einziehen darf, ist Kulanz des Vermieters, wenn die Wohnung schon leer und übergeben ist vom Vormieter.

"Dein" Vormieter darf rein rechtlich bis Mitternacht am 30.04. die Wohnung benutzen... da hast du nicht zu meckern.

Der erste Mai ist ja eh arbeitsfrei, also hast du da den ganzen Tag Zeit für den Einzug.

Schlimmstenfalls packt man seine Siebensachen am 30.04. in den Umzugswagen (LKW), übernachtet bei freunden oder im Hotel und lädt den LKW an der neuen Bleibe dann am 01.05. aus.

Ich selber habe mir immer ein leihfahrzeug geholt über 2 Tage und entsprechend Urlaub genommen...so hatte ich Luft für solche Aktionen.,

Möchte zum 30.04 die Wohnung beziehen 

Dein Mietvertrag beginnt wohl erst am 1.5. und ab diesem Tag muss Dir die Mietsache zur Verfügung stehen.

aber der Vormieter zieht erst am selben Tag aus. Wie soll sowas funktioniern?


In dem man Hand in Hand arbeitet.
Die Helfer von beiden Parteien helfen sich gegenseitig.
Entweder alle räumen erst die ganze Wohnung leer und dann die anderen Sachen rein, oder Raumweise einen Rum leer machen und wieder voll machen

Mein Bruder ist mal innerhalb eines Ortes umgezogen und durch über 30 Helfern ist er in 2 Stunden aus- und wieder eingezogen.

Das musst du mit dem Vormieter genauestens absprechen.

Vielleicht kann er ja vormittags aus- und du nachmittags / abends einziehen.

Wenn du die Wohnung ab dem 01.05. gemietet hast, kannst du dich doch freuen, wenn du schon am 30.04. einziehen kannst, denn für den Tag hat der Vormieter ja noch  Miete bezahlt (wenn ich das richtg verstanden habe).

anitari  03.04.2016, 14:55

Das musst du mit dem Vormieter genauestens absprechen.

Nein, mit dem VErmieter. Der ist Vertragspartner, nicht der Vormieter.

1.  Ab welchem Datum gilt dein Mietvertrag. Ich vermute, ab dem 01.05.?

2. Was wurde mit dem Vormieter abgesprochen bzw.wurde überhaupt etwas abgesprochen?

3. Was wurde mit dem Vermieter abgesprochen bzw. wurde überhaupt etwas abgesprochen?

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Was möchte der Mietvertrag?

Mietbeginn ist normalerweise der 1. des Monats.

Vorher hat man als Mieter keinen Anspruch auf die Wohnung.

Per Gesetz muß der Mieter die Wohnung auch erst nach Ende des Mietverhältnisses zurück geben.