Möchte mit meinen Freund zusammen ziehen, beziehe allerdings Grundsicherung.
Hallo,
Ich würde gerne mit meinem Freund zusammen ziehen. Zur Zeit lebe ich von der Grundsicherung. Jetzt frage ich mich ob ich noch Unterstützung bekommen würde, wenn ich mit meinem Freund zusammen ziehe. Mein Freund geht vollzeit argbeiten und verdient ca.1.400 € Netto.
Kann mir irgendjemand sagen ob mir noch Unterstützung zustehen würde, und wenn ja, wieviel ungefähr???
Liebe Grüße
3 Antworten
Im ersten Jahr werdet ihr als WG geführt, danach geht man davon aus das ihr eine auf Dauer angelegte Gemeinschaft eingegangen seit.
Solange Du in der Arbeitsvermittlung steht wirst Du noch unterstützt, allerdings wird Dein Miet- Nebenkostenanteil etwas geringer veranschlagt.
Aber auch das geht:
Um länger die Leistungen zu erhalten .. klappt es wenn in dem Fall, wenn ihr eine Whg. sucht und einen Vermieter findet, der Euch von vornherein einen WG-Mietvertrag für 3 Personen gibt..ihr habt halt nicht immer einen dritten Mieter :) Du beantragst den Umzug in eine WG um Kosten zusparen, wenn das genehmigt ist, bleibt jeder von Euch für sich selbst verantwortlich.
Es gibt verschiedene Arten von Grundsicherung:
- ALG II / Hartz IV
- Grundsicherung im Alter (auch genannt GruSi)
- Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit
- Sozialhilfe
Gib bitte künftig genau an, um welche Art von Grundsicherung es sich handelt. Denn nur dann kann man Dir verlässliche Antworten geben. Zu verschiedenen Themen gibt es bei den verschiedenen Arten von Grundsicherungen oft unterschiedliche Gesetzesvorschriften.
.
Wenn möglich, gestaltet Euer Zusammenleben so, dass Du einen Untermietvertrag mit Deinem Freund abschließt. Die Untervermietung muss vom Vermieter Deines Freundes genehmigt werden. Und die Wohnung muss so gestaltet sein, dass dies auch wirklich möglich ist.
Eine andere Möglichkeit ist, dass Ihr eine Wohngemeinschaft bildet. - Google dazu mit
wohngemeinschaft wiki
mit
bedarfsgemeinschaft wiki
und mit
unterschied wohngemeinschaft bedarfsgemeinschaft
und lies sorgfältig die Infos.
Eine Bedarfsgemeinschaft seid Ihr dann (liest Du dort auch), wenn Ihr nach einem jahr bereit seid, füreinander einzustehen. Das bedeutet: Wenn zum Beispiel einer von Euch beiden Schulden macht, will der andere für die Schulden einstehen und sie notfalls bezahlen.
Falls Ihr eine Bedarfsgemeinschaft werdet, muss Dein Freund dieses wissen:
"Sippenhaft" der Hartz IV Bedarfsgemeinschaft
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a280d3250b.php
(Weil hier pro Antwort und pro Kommentar immer nur EIN Link erlaubt ist, setze ich nun neu an.)
Für den Fall, dass Ihr nach einem Jahr als Bedarfsgemeinschaft angesehen werdet, gib in diesen ALG II-Rechner mal die Daten Deines Freundes ein:
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/ALG2rechner.php
Wenn Dein Freund weniger verdient als der Rechner ausweist, bekommt Ihr entsprechend aufstockend Hartz IV / ALG II.
Möglciherweise kommt Ihr dann aber auch mit Wohngeld hin und braucht kein aufstockendes Hartz IV. Gib hier mal die Daten ein:
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Wohngeldrechner.php
Ich bin mir nicht sicher, ob der Wohngeldrechner die Pauschalen richtig berechnet. Aber immerhin habt Ihr so schon mal einen Anhaltspunkt.
Jetzt für Dich interessant, weil Du ja Hartz IV bekommst, und vielleicht auch später für Deinen Freund:
Damit Du keine unnötigen Schwierigkeiten mit dem Amt bekommst, lies meinen Tipp:
Umgang mit Sozialbehörden
http://www.gutefrage.net/tipp/umgang-mit-sozialbehoerden-
Und google mit
legitimation eines beistands pdf
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
Sprich das mit Deinem Sozialamt ab. Normalerweise ändert sich dann nur der Mietanteil/Kosten.
Grundsicherung bekommt man doch eher dauerhaft?
Das kommt auf die Art der Grundsicherung an.
Grundsicherung im Alter: ja
Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit: nicht unbedingt
Grundsicherung Hartz IV: sollte nicht so sein, angestrebt ist eine neue Arbeitsstelle mit fairem Lohn und Ausstieg aus Hartz IV.
wie meinst du das?