Möbel vom Vormieter mitnehmen?

8 Antworten

Ja, vermutlich stellt der Vermieter die Entsorgung sonst sogar in Rechnung.


wenn das nicht im Mietvertrag drin steht, kannst du den Kram mitnehmen - so was kommt häufig vor, der Ausziehende hat irgendwas, was er nicht mehr braucht, der Neumieter kann es brauchen (meist älteres ohne nennenswerten Wert) und das geht dann als "Geschenk" in den neuen Besitz über. Das kann(!) ganz erfreulich sein bei irgendwelchen Möbelstücken, kann aber auch sehr ärgerlich werden wenn beim eigenen Auszug der Vermieter plötzlich auf den Mietvertrag pocht und man den großzügig geschenkten, bombenfest verklebten Teppichboden des Vormieters mühselig vom Boden abpiddeln muss. 

Was denkt ihr darüber : Mein Vormieter hat mir in meiner jetzigen Mietwohnung Sachen da gelassen. Quasi geschenkt. Diese stehen nicht im Mietvertrag drin, also mein Vermieter hat sie zwar gesehen, aber nix schriftlich festgehalten. Wem gehören die Sachen nun?

Alles was bei Einzug schon drin war ist mitvermietet und gehört dem Vermieter, es sei denn der Vormieter oder der Vermieter hat es Dir geschenkt.

Ist nur ein Regal und noch ein kleines Nachttischschränkchen. Könnte ich die Sachen also bei Auszug mitnehmen?

Vermieter fragen.

MfG

Johnny

alles, was nicht eingebaut ist, darfst du behalten.

dein vermieter hat diese gegenstände nicht im mietvertrag aufgeführt, dann wird er auch keinen anspruch erheben.

die sachen solltest du beim auszug auch mitnehmen, denn eine wohnung ist besenrein zu verlassen. nicht jeder nachmieter ist so kulant, wie du...

Na sicher..wenn du sie vom Vormieter geschenkt bekommen hast..es sind deine!!