Mitrecht Erneuerung Einbauschrank?

Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen

Einbauschrank 100%
Mieter 0%
Mietrecht 0%

3 Antworten

Der Einbauschrank wird mitvermietet und liegt damit im Verantwortungsbereich des Vermieters. Allerdings muss lediglich der Zustand hergestellt oder erhalten werden, der bei Abschluss des Mietvertrags bestand. War der Schrank also von vornherein so abgewohnt, dann muss der Vermieter nichts tun. Hat sich der Zustand während deines Wohnens unverschuldet verschlechtert, muss der Vermieter mindestens den alten Zustand wieder herstellen.

Die Abschreibungsplicht von Küchenmöbeln beträgt 10 Jahre. Weisen Sie den Vermieter darauf hin, ansonsten müssen sie neue Möbel einklagen, wenn sie Bestanteil des Mietvertrages sind.

Erfüllt der Schrank noch seinen Zweck?

Wenn ja muß ihn der Vermieter nicht erneuern.