Mitbewohnerin stiehlt und schuldet mir Geld - rechtliche Grundlage (Österreich)?

1 Antwort

Hallo,

das ist eine schlechte Situation und es spricht für deine Gutmütigkeit, dass du so lange mitgemacht hast.

Ich würde es zuerst mal ohne Anwalt probieren, weil man sonst weiter Geld ausgibt mit der unsicheren Aussicht welches zurückzubekommen.

Du hast sicher schon eine Zusammenstellung deiner Kosten gemacht, die du ihr mit einem Ultimatum vorlegst - also fix die Bezahlung bis zu einem genau benannten Termin. Überlege dir Konsequenzen, was du tun wirst, wenn sie das nicht annimmt - bzw. nicht wie vereinbart zahlt - also sie muss ausziehen oder du ziehst aus - je nachdem wer Mieter ist. Und auch, dass du die Sache dann einem Anwalt übergibst. Vielleicht kannst du dich auch an ihre Eltern wenden?

Aus eigenen Erfahrungen im Bekanntenkreis bin ich pessimistisch: wenn jemand sich so ungeniert an deinen Sachen bedient und sich so wie du beschreibst verhält, ist es besser sich zu trennen.

Aber grundsätzlich: wenn bei deiner Freundin oder ihren Eltern nichts zu holen ist, hat auch ein Rechtsanwalt keinen Sinn, weil nur Kosten entstehen. Besser ist es dann, einen Schlussstrich zu machen und das Geld abzuschreiben.

AmareStella 
Fragesteller
 07.05.2018, 00:50

Bei ihren Eltern wird das leider nichts nützen, beide sind hochverschuldet und unfähig mit Geld umzugehen. Sie ebenfalls nicht - ist derzeit in Zagreb und fliegt nächsten Monat nach Manchester zu einem Beyonce Konzert, aber hat natürlich kein Geld um mir was zurückzuzahlen... Auszuziehen wird früher oder später wohl unumgänglich werden, was allerdings erstens nicht billig wird, da es schwer ist eine Wohnung ohne 2 BMM Marklerprovision zu finden, was wiederum etwas ist, dass ich mir nicht wirklich leisten kann, weiters haben wir (ja sehr schlau in meiner ewigen Naivität) einen Hund zusammen - offiziell ist es ihrer, da wir schon vor der Anschaffung besprochen haben, was bei einem Auflösen der WG wäre. Mittlerweile ist unsre Hündin allerdings komplett auf mich fixiert, da sie mit ihr nicht spazieren geht, sie fast nie füttert und auch so den Hund mehr als Belastung im Leben behandelt.

Wie ich sie kenne, würde sie bei einem Auflösen der WG darauf bestehen, den Hund zu behalten wie ausgemacht, jedoch nur aus Eigensinn und nicht zum Wohle unsrer Kleinen :/

ohne sie wär ich wahrscheinlich schon jetzt fort, aber dass ich meinen Hund bei solchen Haltungsbedingungen zurücklasse ist mir zuwider - ich kann nur hoffen, dass in dem Fall doch ihre Vernunft siegt und es ihr nach 2 Wochen zu anstrengend wird sich alleine um unsre Hündin zu kümmern, allerdings würd ich es eher ungern drauf ankommen lassen...

ja ich weiß, eine sehr verzwickte Situation, an der ich teilweise mit meiner bereits erwähnten Gutmütigkeit, selbst schuld bin ._.

Birkenpilz  07.05.2018, 07:44
@AmareStella

Sehr kompliziert.... - du hast rundum recht mit deinen Argumenten/Forderungen! Mein Tipp aber trotzdem: wenn aber nichts zu holen ist, ist es es ganz schlecht, dem verlorenen Geld noch weiteres nachzuwerfen - also einen Anwalt zu befassen. Sonst kann man dir aber schwer einen guten Ratschlag geben - leider,,,,