Darf Vermieter neuen Mitbewohner bestimmen?

8 Antworten

Da stellt sich die Frage: habt Ihr die komplette WG gemietet, oder habt Ihr jeweils nur 1 Zimmer in der WG gemietet.? Wenn Ihr die komplette WG gemietet habt, dann geht es den Vermieter garnichts an (noch nicht mal wenn das Zimmer leersteht weil Ihr das komplett bezahlt). Wenn Ihr nur die Zimmer einzeln gemietet habt dann ist das ganze immer noch fraglich, ob Ihr nicht ein Mitspracherecht habt.

Die Zimmer sind leider alle einzeln vermietet.

Wenn Ihr die komplette WG gemietet habt, dann geht es den Vermieter garnichts an (noch nicht mal wenn das Zimmer leersteht weil Ihr das komplett bezahlt)

Falsch, denn auch Untervermietung bedarf der Genehmigung des Vermieters...

Habt ihr die gesamte Wohnung angemietet darf er das nicht.Schließlich ist eure Wohnung. Wenn er für jedes Zimmer einen extra Mietvertrag gemacht hat, dann sieht das meine ich anders aus und er kann sich seine Studies aussuchen.

Aber kann man mit ihm nicht reden?

Habt ihr die gesamte Wohnung angemietet darf er das nicht

Selbstverständlich hat er auch bei Untervermietung ein Mitspracherecht, immerhin muss er diese genehmigen...

Nein, es sei denn, dies ist im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart. Ansonsten ist dies eine Vertragsänderung, die der Zustimmung aller Vertragsparteien bedarf.

Bestimmen darf er ihn nur, wenn er Hauptmieter werden soll. Aber in jedem Fall darf er ihm begründeterweise nicht genehme Interessenten ablehnen...

ja warum sucht ihr denn dann nicht einen nachmieter? redet doch mal mit dem vermieter eben aus dem grund.

Mit dem Vermierter ist nicht zu reden (psycho-spacken). Wir hatten nicht mal die Gelegenheit nach jemandem zu suchen. Von einen auf den Anderen Tag kam der Vermieter: "Ja, hier das zimmer werd ich demnaechst auch vermieten". 3 wochen spaeter (nach erheblicher Laermbelaestigung durch Bauarbeiten) kam der Vermieter dann an. "Ja, das ist der XY der zieht hier jetzt ein."

@KingFisherMacD

heftig - und das ihr das zimmer mitmietet geht dann wohl auch nicht. er betrachtet das alles als sein eigentum. wenn er vermietet, gibt er die zeitweilige nutzung frei. dafür bekommt er ja sein geld, der vogel. veilleicht wäre es besser, wenn ihr euch was anderes sucht. weil das wird so oder so im streit enden. gut, ihr könnt glück mit den neuen mieter haben.

@mops09

Ich gehe mal stark davon aus, dass der Vermieter seine Mietobjekte zu Recht als sein Eigentum betrachtet.

@DerCAM

oh man...