Freundin beantragt Hartz 4, ich muss Kontoauszüge abgeben, gebe ich denen damit das recht sich eigenständig Kontoinfos einzuholen zb auszüge oder ähnliche?

5 Antworten

Wie ich das verstehe habt ihr nur eine WG wo ihr zusammen wohnt, oder? Also ihr führt keine Beziehung oder ein Eheähnliches Verhältnis. Somit hast du mit deiner Mitbewohnerin nichts zutun, gar nichts. Da ihr kein gemeinsamen Haushalt habt, auch wenn es eine WG ist. Du bist nicht verwandt und auch nicht bezugsberechtigt für Leistungen deiner Mitbewohnerin.

Damit brauchst du keinerlei Auskünfte geben, da du wenn man so will "Fremd" bist. Da würde ich mich auch Hüten irgendwas abzugeben oder auszuhändigen. 

Wenn du nur Mitbewohnerin einer Alg 2 empfangenden Person bist, jedoch selbst kein Alg 2 beziehst und nicht mit der Person verwandt bist, musst du ganz sicher keine Kontoauszüge vorlegen.

Du gehörst zur Haushaltsgemeinschaft ( HG ), wenn du nicht mit ihr verwandt oder liiert bist. Also musst du dem Jobcenter keine Rechenschaft ablegen.

Nur wenn du zu der Bedarfsgemeinschaft ( BG ) der Mitbewohnerin gehören würdest, müsstest du mitwirken.

Wenn deine Mitbewohnerin Hartz 4 beantragt hat das mit dir doch gar nichts zu tun, in deine Konten darf niemand Einsicht halten. Es sei denn, es besteht eine Bedarfsgemeinschaft... aber dann wär sie ja nicht deine 'Mitbewohnerin', oder?

Also danke erstmal für die schnellen Antworten, Ich lebe mit ihr schon sehr lange zusammen und gehöre zu ihrer BG. Auf jedenfall muss ich diese Kontoauszüge abgeben, damit hätte ich ansich auch kein problem, mich interressiert halt nur ob ich damit auch das Recht abgebe das das Amt dann  eigenstänsdig in meine Kontoaktivitäten einsicht nehmen zu kann.

Warum sollten die sich noch was holen wenn du es abgeben musst?