Mitbewohner klaut sachen aus der Küche. Was kann ich tun?

6 Antworten

Anzeige oder Kaution nicht zurückzahlen haben wir uns überlegt, aber theoretisch ist das ja nicht möglich oder?

Natürlich kann man ihn anzeigen, man sollte  nur beweisen können bzw. Zeugen haben die Aussagen können, dass es nicht seine Sachen sind.

Die Kaution würde ich zurückhalten, da wäre es mir auch egal ob es legal ist oder nicht.

Will er Sachen mitnehmen muss er sich mit Euch einigen und ausbezahlen.

Wenn ihr der Meinung seid, dass er Sachen mitgenommen hat, die ihm nicht (allein) gehören und es sind noch Sachen von ihm da, würde ich ihm das Zimmer absperren und ihn nicht mehr an die restlichen Sachen ran lassen, bis er die Sachen wieder zurück gebracht hat, um die es Euch geht.

Sollte er was dagegen haben, zeigt ihn wegen Diebstahl an und teilt der Polizei mit, dass ihr das Diebesgut in seinem Zimmer vermutet und ihr es deswegen mit Hilfe eines Zusatzschlosses oder Schlosseinsatzes sicher gestellt habt.

Würde dem ehemaligen Mietbewohner mithilfe eines Meinungsverstärkers nahelegen, die Sachen die ihm nicht gehören da zulassen. 

Natürlich ist eine Anzeige möglich.

Kaution zurückhalten geht nur, wenn ihr die Kaution habt und wenn die sowas abdeckt.

Normal hat die Kaution ja der Vermieter im Sack um evtl. Wohnungsschäden abdecken zu können.

Hi.Habt ihr noch kaufbelege über diese Gegenstände ?Kontoauszüge, Kassenbon,Rechnungen?Schriftlich die Herausgabe fordern.Wenn derjenige sich weigert weiß ich auch nicht was ihr machen könnt,ausser eine Anzeige wegen Diebstahl...