Mit einem Haftbefehl in die Wohnung eindringen?

6 Antworten

Zum einen: Die Polizei darf auch in Deine Wohnung, wenn ein Haftbefehl gegen Deinen Kumpel besteht. Allerdings nur, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen darauf geschlossen werden kann, dass er sich in Deiner Wohnung aufhält (§ 103 StPO http://www.strafgesetzbuch-stgb.de/stpo/103.html ). Und einfach so auf blauen Dunst werden die Polizisten ja nicht bei DIR aufgekreuzt sein, gelle! Zum Anderen: Wenn er Sozialstunden aufgebrummt bekommen hat, hat er vermutlich ursprünglich eine Haftstrafe, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde, erhalten. Und die Bewährung wurde an die Ableistung der Sozialstunden geknüpft. Das heisst ganz einfach: Wenn er die nicht in dem vorgegebenen Zeitraum ableistet, wird die Bewährung widerrufen und er muss für die Zeit, die ihm aufgebrummt wurde, einfahren (also maximal 2 Jahre).

Und was sol ein

Ungehorsamkeitsarrest

sein? Soetwas gibt es nicht! Höchstens "Ordnungshaft" - mit dieser kann ungebührliches Betragen von Zeugen bei Gerichtsverhandlungen geahndet werden .

skyfly71  20.09.2012, 17:18

Aber natürlich gibt es einen Ungehorsamsarrest ( § 11 Abs. 3 JGG ) http://dejure.org/gesetze/JGG/11.html

Greenfox1  21.09.2012, 05:27
@skyfly71

Jut - ok. Heisst zwar nicht so, ist es aber. Hast recht! Sind aber auch maximal 4 Wochen.

Warum dent sich Dein Freund nicht etwas aus, warum er die Stunden nicht abgeleistet hat?

Soetwas in der Art, die Tätigkeit hat nicht meinen Fähigkeiten entsprochen, deshalb will ich mir was anderes suchen.

Der soll sich jetzt mal bei der Staatsanwaltschaft melden und konkret klären, wie er die Stunden ableisten will.

Mit der Polizei redet er am besten nicht, die lochen ihn ein, wenn sie ihn kriegen.

An der Wohungstür kannst Du die Polizei ruhig anlügen, darfst aber nicht vergessen zu schweigen, wenn die Haftstrafe angesprochen wird, hast es ja nicht wirklich gewußt.

Ein Ungehorsamsarrest kann zwischen einem Wochenende und 4 Wochen dauern. Wie lange, das legt der Richter per Beschluß fest. Wenn die Arbeitsstunden abgeleistet wurden, fällt der Arrest weg. Was natürlich jetzt nicht mehr ganz so einfach ist, wenn er schon gesucht wird. Nach Verbüßung des Arrestes muß er die Stunden übrigens trotzdem noch machen. Sonst wird ein weiterer Arrest verhängt.

Wenn Du den Beamten falsche Auskunft gibst (und früher oder später kommt das sicher raus...), dann machst Du Dich auf jeden Fall strafbar.. Zum anderen ist zu sagen, dass ich schon denke, dass die Beamten, wenn ein Haftbefehl vorliegt, in die Wohnung eindringen dürfen - die wenigsten kommen wohl freiwillig mit, oder? Dein Ferund soll einfach zu seiner Vergangenheit stehen - was ihm "blüht" kann wohl am besten ein Anwalt sagen, den würde ich aber langsam mal "mit ins Boot nehmen"...

"Wie lange dürfen sie ihn den ins Gefängnis bringen"

  • Dies wird vom Gericht festgelegt

"Muss er lange für so ein Delikt in U-Haft?"

  • U-Haft gibt es nur vor der Verhandlung, während des Ermittlungsverfahrens. Da das Verfahren ja wohl abgeschlossen ist und er eine Strafe erhalten hat, geht es hier um Jugendarrest oder ähnliches.

"Dürfen die eigenetlich in meine Wohnung eindringen?"

  • Ja. Wenn die Polizeibeamten davon ausgehen, Deinen Freund in Deiner Wohnung zu finden, werden sie das auch machen. Du kannst sicher sein, dass sie nicht immer nur mal klingeln und dann wieder gehen ... irgendwann kommt die nächste Stufe

"Und was wäre wenn ich die Tür aufmache und sage, dass er schon seit längeren nicht mehr hier war und nicht weiß wo er sich aufhält?"

  • Dann werden sie die Wohnung betreten und sich davon überzeugen, dass Dein Freund tatsächlich nicht mehr da ist.