Abzüge auf 450€ Job neben Vollzeit?

7 Antworten

Wenn Du eine Vollzeitstelle hast,hast Du einen festen Arbeitsvertrag.Du musst als erstes Deinen Arbeitgeber fargen ob Du auf der 450 Euro/Basis einen Nebenjob ausüben  darfst.Genehmigt Dein Arbeitgeber den Nebenjob dann kannst Du ihn ausüben.Ich kann natürlich auch mit meiner Meinung daneben liegen.,aber ein Vollzeitjob und ein Nebenjob birgt gesundheitliche Gefahren.

Bis 450Euro sind Steuerfrei.meine Empfehlung auf dem Finanzamt /Arbeitsamt Infos.einholen

Arbeitgeber sind prinzipiell zustimmungspflichtig zu Nebentätigkeiten, nur wenn eigene Betriebsinteressen konkret gefährdert wären, könnte der Arbeitgeber die Nebentätigkeit untersagen.

Wir wissen aber nicht was genau im Arbeitsvertrag steht, daher müßig darüber zu diskutieren.

@kevin1905

Du hast ein Vollzeitjob und weisst nicht was im AV steht ?

Minijobs sind rentenversicherungspflichtig. Es werden als 3,7% abgezogen wenn du keinen Antrag auf Befreiung stellst.

Dann kommt es drauf an, ob der Arbeitgeber den Minijob pauschal besteuert. Darauf solltest du bestehen.

Bei Pauschalversteuerung übernimmt der Arbeitgeber die 2% pauschale Lohnsteuer, kann diese aber auf dich abwälzen.

Mit der Pauschalversteuerung ist der Minijob steuerlich erledigt und gehört nicht in die Steuererklärung, du darfst auch keine Werbungskosten hierfür geltend machen.

Der erste Minijob wird nicht mit dem Hauptjob zusammengerechnet ist für dich abgabenfrei, sofern du auf die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung verzichtest und der Arbeitgeber die Pauschalsteuer in Höhe von 2% übernimmt (was er üblicherweise tut).

Verzichtest du nicht auf die Rentenversicherungspflicht, fallen für dich 3,7% des Entgeltes aus em Minijob als Beitrag zur Rentenversicherung an. Entrichtet der Arbeitgeber nicht die Pauschalsteuer, dann musst du in dem Minijob Steuern nach Steuerklasse VI entrichten, kannst ihn dann aber im Gegenzug bei der Steuererklärung geltend machen.

Jeder weitere Minijob, den du ggf. aufnimmst, wird dann aber mit dem Hauptjob zusammengerechnet und du musst Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung entrichten.

Von den Verdiensten im Minijob werden 2% Pauschalsteuer vom Bruttolohn abgezogen, die der Arbeitgeber an die Knappschaft abführt.

Ansonsten fallen keine weiteren Abzüge an, der Minijob ist frei von der Zahlung der Sozialbeiträge. Du musst allerdings per schriftlicher Erklärung von der Rentenversicherungspflicht zurücktreten.

Gute Arbeitgeber wälzen die Pauschalsteuer nicht ab.

@kevin1905

Ich kenne das nur so. In meiner Branche ist das üblich, keine versteckten Lohnerhöhungen zu zahlen, sondern die Beträge sauber abzuführen. Ich kenne weiterhin keinen AG, der die Steuer seiner Angestellten aus dem eigenen Geldbeutel zahlt.

einen 450 euro Job kannst du ohne Abzüge machen, alle weiteren Einkünfte werden versteuert.