mit Auto von Freund Unfall gebaut?

8 Antworten

Den Schaden am anderen Fahrzeug zahlt grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung Deines Freundes. Und zwar auch dann, wenn Du nicht als Fahrer eingetragen bist. Allerdings geht erstens die Versicherungsprämie für Deinen Freund hoch. Und zweitens kann es durchaus sein, dass Dein Freund nun eine "Strafprämie" zahlen muss, weil Du nicht als Fahrer eingetragen warst.

In Deutschland ist grundsätzlich immer das Fahrzeug versichert und nicht der bzw. die Fahrer.

Allenfalls gibt es seitens der Versicherung Rabatte für Alleinfahrer oder einen eingeschränkten Fahrerkreis, usw.

Dennoch muss auch in diesen Fällen die Versicherung für Fremdschäden zahlen, kann aber vom VN eine rückwirkende Beitragsangleichung und ggf. eine Vertragsstrafe in Höhe von 40-200 % einer Jahresprämie verlangen. In Regress gehen kann sie aber nicht - schon gar nicht gegen den Fahrer (sofern der nicht vorsätzlich gehandelt hat).

Deine Privathaftpflicht zahlt da aber rein gar nichts, auch nicht den Schaden am Fahrzeug deines Freundes ►Benzinklausel. Den musste selber bezahlen.

Also musst du dich an die Versicherung des Fahrzeugs (deines Freundes) wenden. Ist der Schaden nur gering, kann es sich lohnen, den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen.

Es kommt darauf an wie das Fahrzeug versichert ist. Es gibt zum einen die Möglichkeit es grundsätzlich egal auf welchen fahrer ab einem beliebigen Alter z.B. 20 anzumelden oder zum anderen das Fahrzeug personenbezogen zu versichern. Du solltest also mit deinem freund abklären wie er versichert ist. Dementsprechend übernimmt dann die Versicherung die Kosten am anderen Fz. Davon hängt auch ab, vorausgesetzt er ist teil- oder vollkasko-versichert, ob die Versicherung einen teil oder den kompletten schaden am auto deines Freundes übernimmt.
Ansonsten hast du eine Haftpflichtversicherung? Die springt nämlich eventuell auch ein.
Wie groß ist denn der Schaden?

Eichbaum1963  29.09.2013, 15:22

Es kommt darauf an wie das Fahrzeug versichert ist.

Nö, für Fremdschäden haftet die Versicherung immer - muss sie, da Pflichtversicherung.

Und eine Privathaftpflicht zahlt da in der Regel nichts.

Das zahlt die VErsicherung des FAhrzeugbesitzers. Und wenn derBesitzer z. B.FAhrer unter 24 nicht mit versichert hat, Du aber unter 24 bist, wird sie sich den entgangenen Beitrag plus einer Strafzahlung vom Besitzer zurückholen. Deine private HAftpflichtversicherung zahlt da nicht.

wenn Du Schuld bist und den Unfall selbst verursacht hast, zahlt keine Versicherung, da wirst wohl selber blechen müssen. Es sei denn, das Auto ist Vollkasko versichert