Mit 16 das 2 mal beim Ladendiebstahl erwischt was blüht mir?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für die erste Tat nimmst du nicht am Diversionsverfahren teil- die Strafsache wird im Rahmen der Diversion erledigt, sprich es gibt kein Gerichtsverfahren, sondern die Staatsanwalltschaft erlässt eine Auflage (z.B. Sozialstunden) - nach Ableistung wird das Verfahren eingestellt. Bei der aktuellen Sache kann man nicht genau vorhersagen wie das ablaufen wird- ich habe hier beruflich im Umkreis schon erlebt, dass jede Staatsanwaltschaft anders mit sowas verfährt. Theoretisch kann es nochmal im Diversionsverfahren abgehandelt werden, als eigenes Diversionsverfahren- oder es wird mit der ersten Tat zusammen "abgestraft". Viele Staatsanwaltschaften werden in einem solchen Fall aber auch Anklage erheben- sprich es kommt zu einer Gerichtsverhandlung. Wenn du über eine Ausbildungsvergütung vefügst kann es zu einer Geldstrafe kommen, ansonsten Sozialstunden oder eine anderweitige Auflage. Eine Eintragung ins Führungszeugnis wird es nicht geben.

Läuft wahrscheinlich auf eine Geldstrafe und Hausverbot hinaus.

Das zweite war kein schwerer Diebstahl. Wenn du danach bezahlst ist das nicht schlimm und Anzeige wird vermutlich fallen gelassen. Mit eventuellem Hausverbot musst du trotzdem rechnen

Leonobjd 
Fragesteller
 03.11.2015, 17:38

Den Artikel hatte ich sofort danach bezahlt ist soetwas trotz Unternehmensgröße wahrscheinlich? Die hatte mich mit einem Handschriftlich geschriebenen 3Seitigen Brief entschuldigt, 

4ssec67  03.11.2015, 17:48

keine Ahnung ich spreche nicht aus Erfahrung, aber sollte dennoch so passieren können