Mit 16 das 2 mal beim Ladendiebstahl erwischt was blüht mir?
Ich bin 17 Jahre (zum Tatzeitpunkt 16) und bin vor 2 Wochen beim Ladendiebstahl erwischt worden. 2 Wochen davor das gleiche. Bei dem ersten mal war es ein Polohemd und ein Hemd im Gesamtwert von 170€ Diesmal ein Handy SIM Adapter im Wert von 17€ Für das erste mal nehme ich an einem Diversionsverfahren Teil (Ich habe Morgen erst das Gespräch wann und wo sich das abspielt) Nun zur aktuellen Tat. Ich ging in Media Markt rein und nahm mir 2 Verpackungen nachdem ich merkte das es ein falsches Adapter war nahm ich die Verpackung inkl. Wäre und legte sie auf einen Falschen Artikel zurück. Die 2. Nahm ich riss sie auf um zu gucken ob sie passt und merkte das es die richtige war. Dumm wie ich war durchquerte ich den Ausgang mit dem Artikel in der Hand bzw am gucken ob er passt. Diesmal war es wirklich nicht gewollt zu klauen. Natürlich wurde ich vom Sicherheitspersonal ins Hinterzimmer gebeten. Diesmal verweigerte ich die Aussage aus Angst was Falsch zu machen. Seit 2 Wochen habe ich nichts von der Polizei gehört. Meine jetzigen 2 Fragen sind was mir blüht und womit ich rechnen muss das ich meine Ausbildung nicht gefährden möchte da ich noch in der Probezeit bin. Und ob es sich lohnt Einen Anwalt einzuschalten. L.G. LD
3 Antworten
Für die erste Tat nimmst du nicht am Diversionsverfahren teil- die Strafsache wird im Rahmen der Diversion erledigt, sprich es gibt kein Gerichtsverfahren, sondern die Staatsanwalltschaft erlässt eine Auflage (z.B. Sozialstunden) - nach Ableistung wird das Verfahren eingestellt. Bei der aktuellen Sache kann man nicht genau vorhersagen wie das ablaufen wird- ich habe hier beruflich im Umkreis schon erlebt, dass jede Staatsanwaltschaft anders mit sowas verfährt. Theoretisch kann es nochmal im Diversionsverfahren abgehandelt werden, als eigenes Diversionsverfahren- oder es wird mit der ersten Tat zusammen "abgestraft". Viele Staatsanwaltschaften werden in einem solchen Fall aber auch Anklage erheben- sprich es kommt zu einer Gerichtsverhandlung. Wenn du über eine Ausbildungsvergütung vefügst kann es zu einer Geldstrafe kommen, ansonsten Sozialstunden oder eine anderweitige Auflage. Eine Eintragung ins Führungszeugnis wird es nicht geben.
Läuft wahrscheinlich auf eine Geldstrafe und Hausverbot hinaus.
Das zweite war kein schwerer Diebstahl. Wenn du danach bezahlst ist das nicht schlimm und Anzeige wird vermutlich fallen gelassen. Mit eventuellem Hausverbot musst du trotzdem rechnen
Den Artikel hatte ich sofort danach bezahlt ist soetwas trotz Unternehmensgröße wahrscheinlich? Die hatte mich mit einem Handschriftlich geschriebenen 3Seitigen Brief entschuldigt,
keine Ahnung ich spreche nicht aus Erfahrung, aber sollte dennoch so passieren können