Minderjährige beim klauen erwischt

12 Antworten

Wie alt seid ihr denn? Uhter 14 Jahren sid ihr noch nicht strafmündig, könnte also nicht nach dem Strafgesetzbuch verurteilt werden. Ab dem 7. Lebensjahr seid ihr allerdings für verursachte Schäden verantwortlich.

Wenn Anzeige erstattet wurde wird gegen euch wegen Diebstahls geringwertiger Sachen (§§242, 248a StGB) ermittelt werden. Zu einem Gerichtsverfahren wird es da vermutlich nicht gleich kommen. Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren vermutlich einstellen, ggf. gegen Auflagen wie Sozialstunden o.Ä.

Ich bin mir nicht ganz sicher.

Aber eigentlich dürfte das schon in den Akten stehen. Wenn ihr unter 14 seit, könnt ihr noch keine Strafe bekommen.

Hey also mein Opa war Polizist und er hat mir gesagt wenn man unter 14 Jahren ist kommt das nicht in die Akte ;) viel Glück

Man kann keinen für sein Lebenlang bestrafen nur weil man als Kind mal was dummes getan hat Wenn das in den Akten kommen würde würde man somit eure Zukunft verbauen das will man ja auch nicht
jetzt bestrafen euch noch eure Eltern später wenn ihr nix draus lern wird euch der Staat schon bestrafen dann kommts mit sicherheit auch in irgenwelche Akten...

"War das erste und das letzte mal .-. war dumm von uns !": Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung.

Die Ermittlungen werden vermutlich wegen Geringfügigkeit eingestellt.