Mischgebiet

2 Antworten

Zunächst einmal: Es gibt zwei Mischgebiete: "Mischgebiete MI" und "Dorfgebiete MD". Was in beiden zulässig ist steht in § 5 und 6 BauNVO ("Baunutzungsverordnung").

Welche Art der baulichen Nutzung für das Grundstück festgesetzt ist steht in dem jeweiligen Bebauungsplan.

In beiden Mischgebieten sind Wohngebäude zulässig. Die Bauaufsicht muss nur bei der Zulassung der Bauanträge darauf achten, dass die Gebäude gemischt werden; dass also nicht mehr als etwa 50% Wohngebäude zugelassen werden und der Rest der Gebäude gewerblicher oder landwirtschaftlicher Nutzung dienen.

Wenn ein Wohngebäude genehmigt ist bedeutet dies also nicht, dass innerhalb des Gebäudes eine Mischnutzung vorgeschrieben ist. Hier irrt der Makler.

Du musst nur damit rechnen, dass neben dem Wohngebäude gewerbliche Betriebe entstehen, die mehr Lärm produzieren dürfen als in einem Wohngebiet zulässig wäre; die WEwrte richten sich nach der "TA-Lärm".

sehr gute Antwort !

Hallo Jojo999,

jede Stadt/Gemeinde hat eine Baurechtsordnung. Hier ist genau beschrieben, was im jeweiligen Baugebiet zulässig und was nicht erlaubt ist.

Ein Mischgebiet kann u.U. bedeuten, daß dort Gasthöfe, Hotel`s, kleinere Discounter angesiedelt werden dürfen. Dieses Thema ist so umfangreich, daß man sich diese am besten von der zuständigen Baurechtsbehörde (auch Staudtbauamt) geben lässt.

In einem Mischgebiet könnten aber kleinere wie auch größere Industrie- oder Handwerksbetriebe angesiedelt werden. Auch Speditionen oder Taxibetriebe sind möglich.

Pauschal kann man Deine Anfrage leider nicht beantworten!

Gruß

Walter

PS: Makler kennen nicht unbedingt das Baurecht, die Vermittlungsprovision jedoch bestens!°

Die zulässigen Nutzungen in einem Mioschgebiewt sind in der Baunutzungsverordnung bundeseinheitlioch festgelegt, nicht in eine "städtischen Baurechtsordnung". Sowas gibt es nicht.

@Seehausen

Gibt es aber doch, jede Stadt hat doch im Detail noch andere bzw. ergänzende Vorschriften.

z.B. sind in einigen Stadtteilen nur Flachdächer vorgeschrieben oder auch nur Gas heizungen erlaubt usw. usw.

Glauben Sie`s mir, ich kenne mich aus.

Gruß

Walter

@WMBSLG

Das sind entweder Ortsgestaltungssatzungen oder Bebauungspläne; was aber ein Mischgebiet ist und was darin zulässig ist steht in der Baunutzungsverordnung des Bundes.

Das hat mit Glauben nichts zu tun, das ist geltendes Baurecht. Unverstandenes Halbwissen sollte man nicht wichtigtuerisch verbreiten!