Darf mein Chef mir einfach täglich 15 min meiner Arbeitszeit abziehen?

7 Antworten

Außerhalb der betrieblich festgelegten Arbeitszeit muss der ArbG keine Zeiten anerkennen. Arbeitszeiten, die von der vertraglich vereinbarten oder betriebsüblichen Zeit abweichen, müssen vorher mit dem ArbG abgesprochen bzw. sogar vom ArbG genehmigt worden sein. Er muss keinesfalls Arbeitszeit dulden und bezahlen oder gutschreiben, die der ArbN eigenmächtig erbringt. Er muss auch nicht dulden, dass ArbN ihre Arbeitszeit eigenmächtig nach vorne oder nach hinten verlagern, also eine halbe Stunde früher kommen und dafür eine halbe Stunde früher gehen. Dies bedarf der Vereinbarung einer flexiblen Arbeitszeit.

Das Zeitmanagement mag nicht das Fortschrittlichste sein. Rechtlich ist aber nichts dagegen einzuwenden. Der ArbG hat das Direktionsrecht und darunter fällt auch das Recht, die Arbeitszeiten festlegen zu dürfen. Daraus folgt, dass die in der Frage angeführten Minusstunden gar nicht ohne Verschulden entstanden sein können, also zu Lasten der ArbN gehen müssen.

Ein Betriebsrat hätte -sofern vorhanden- ein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Arbeits- und Pausenzeiten.

Dem ist nichts hinzuzufügen. Es gilt, die Arbeitszeitregelung des Betriebes oder diejenige im Arbeitsvertrag zu checken.

Gewöhnlich komme ich gegen 7:15 Uhr und gehe gegen 16:05. Es werden davon abgerechnet 15 min. Frühstück und 30 min. Mittag. Rechnenerich also 8 Arbeitsstunden

Ähm, nein, das sind keine 8 Stunden, weder rechnerisch noch sonst irgendwie...

Diese Zeit des PC' s

Was?

7:15-16:00 Uhr sind aber schon 8,75 h und die 45 Minuten Pausen abgezogen ergeben somit 8h Arbeitszeit! Was soll da jetzt nicht stimmen?

@Baum197725

Wenn Du 7:15-16:05 stempelst - wie in der Frage angegeben - sind das abzgl. Pause nach Adam Ries immer noch 8,083 Stunden, und nicht 8 Stunden...

@Mephisto2343

Arbeitszeit im Minutentakt abrechnen zu wollen hat schon krankheitswert. Wenn man derart kleinlich ist muss man sich aber auch nicht mehr wundern, dass ArbG ebenfalls keine Lust haben ihren ArbN gegenüber mal Fünf gerade sein zu lassen.

@ralosaviv

Dann wirst Du sicher auch nichts dagegen haben, wenn die Bahn für Dich zukünftig regelmäßig 15 Minuten zu spät kommt, damit der Zugführer gesund bleibt und auch ja nicht krank wird, und der Arbeitgeber auch mal Fünfe gerade lassen sein kann...

@Mephisto2343

Die Gründe für Verspätungen spielen arbeitsrechtlich überhaupt keine Rolle, da das Wegerisiko diesbezüglich ausschließlich beim ArbN liegt. Entweder nimmt der ArbN eine Bahn früher, steigt auf ein anderes Verkehrsmittel um oder nimmt entsprechende arbeitsrechtliche Konsequenzen in Kauf. So einfach ist das!

Wenn du um 7:15 uhr Einstempelst und um 16:05 ausstempelst dann sind das 8std und 50 min davon ziehst du 45 min ab und hast 8std und 5 min. ;-) ^^ Und wenn das ding von 7:30 bis 8:30 Regulär Geht dann Arbeitest du 8std und 15 min. wenn du aber nur 8 std. bezahlt bekommst sind es 1/4 Überstunden die du Täglich aufschreiben Darfst Und Musst ... wenn du dies nicht tust ist es dein Eigenverschulden !! Leider ist das Rechtssystem so in Deutschland aber dazu muss ich sagen eine MIESE MASCHE VOM ARBEITGEBER

Um das vielleicht zu verdeutlichen: Im Arbeitsvertrag stehen 40 Stunden pro Woche. Gearbeitet wird von 7:30 - 16:00 abzüglich 45 min Pause. Mach 38 Stunden und 45 Minuten. Die Begründung meines Chefs: Für eventuelle Reklamationen durch unsere Fehler und damit anfallenden Überstunden. Wenn ich jeden Tag 15 min. länger bleibe und mir diese Zeit dann gutschreiben möchte werde ich nach dem Grund für das länger bleiben gefragt. Sind dann mal Überstunden fällig und werden aufgeschrieben verrechnet er diese natürlich. Ich möchte ja 40 Stunden die Woche arbeiten.

Wende Dich an den Betriebsrat. Falls ihr keinen habt, an die Gewerkschaft

Wie sind denn die regulären Arbeitszeiten gedacht? Es gibt Betriebe da fängt die Arbeitszeit erst ab 7:30 an und wenn du dann früher da bist ist es "dein Bier". Was sagt der Chef denn dazu