Minusstunden herausarbeiten?!

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Minusstunden sind vom Arbeitnehmer nur dann auszugleichen, wenn es eine vertragliche Vereinbarung zu einem Arbeitszeitkonto mit Regelungen zum Umgang mit Plus- und Minusstunden gibt.

Von daher kann der Arbeitgeber grundsätzlich den Ausgleich von Minusstunden verlangen - aber:

Wenn die Minusstunden angefallen sind, weil nicht genug zu tun war, liegt das nicht in Deiner Verantwortung, sondern in der des Arbeitgebers; von daher ist Deine kritische Überlegung richtig.

Wenn der Arbeitgeber Dir nicht genug Arbeit zuweisen kann, damit Du Deine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit ableisten kannst, kommt er damit selbst - gewollt oder ungewollt - einer seiner vertraglichen Hauptpflichten nicht nach!

"Auftragsmangel" gehört zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers und darf nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch BGB bestimmt dazu eindeutig in § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko":

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. [Das gilt] entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

Kurz:

Trotz der Minusstunden bist Du in diesem Fall so zu bezahlen, als würde es diese (wegen Arbeitsmangel entstandenen) Minusstunden nicht geben, und Du musst sie weder nacharbeiten, noch dürfen sie mit Dir zu zustehenden Entgelt oder Urlaubsansprüchen verrechnet werden!

Es sollte dem Arbeitgeber aber schon klar sein, dass es Dir "nicht passt", dass Du nur so wenige Stunden arbeiten kannst, und dass Du mehr arbeiten willst.

Solltest Du aber z.B. mit "Okay, Chef, dann arbeite ich eben weniger, nicht so schlimm!" reagiert haben, könnte es Probleme geben, weil das als Einverständnis mit der Arbeitszeitverkürzung zu interpretieren wäre.

Andererseits musst Du nicht ständig Deinen Arbeitgeber darauf hinweisen, dass Du aber arbeiten willst, denn diese Verpflichtung zur Arbeitsleistung wie die zur Arbeitszuweisung - Arbeitszuweisung durch den Arbeitgeber und Erbringen der vereinbarten Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer - ergeben sich alleine schon aus dem Arbeitsvertrag als vertragliche Hauptpflichten beider Seiten!

Von diesen Bestimmungen kann allenfalls dann abgewichen werden, wenn ihre Befolgung ein konkret drohendes "Aus" für den Betrieb bedeuten würde!

Und hier haste ne Antwort vom Anwalt: Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Anfrage beantworte auf Basis des dargestellten Sachverhaltes wie folgt:

Grundsätzlich muss jeder Arbeitgeber seine Mitarbeiter zu den vereinbarten Arbeitszeiten beschäftigen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, verliert der Mitarbeiter dadurch nicht seine Vergütung. Vielmehr schreibt § 615 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches vor, dass der Arbeitgeber, der mit der Annahme der Dienste in Verzug kommt, für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vertragliche Vergütung zahlen muss, und keine Nachleistung verlangen kann. Einfacher ausgedrückt bedeutet dies, dass der Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter nicht beschäftigen kann, diesen trotzdem den vertraglichen Lohn weiterhin bezahlen muss und nicht verlangen kann, dass seine Mitarbeiter die ausgefallene Arbeit nachholen.

Da Ihr Arbeitgeber die Arbeitspläne so gestaltet, dass bei Ihnen Minusstunden anfallen, muß er sich dies auch zurechnen lassen. Dadurch entstehen keine einen Lohnabzug rechtfertigende Minusstunden. Gleichwohl kann der Arbeitsgeber verlangen, dass die angesammelten Minusstunden bei größerer geschäftlicher Inanspruchnahme ausgeglichen werden. Soweit dies infolge Krankheit oder Schwangerschaft nicht möglich sein sollte, rechtfertigt dies jedoch kein Lohnabzug

Zudem schuldet der Arbeitgeber einen Festlohn. Dies ohne Rücksicht auf die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Sie haben nach dem Arbeitsvertrag also Anspruch auf die vereinbarte Vergütung und können diese ggfl. auch gerichtlich durchsetzen.

Sie sollten die Filialleiterin noch mal ansprechen, dass die Minusstunden durch die neu gestalteten Arbeitspläne anfallen und nicht durch Sie verursacht sind. Möglichweise lässt sich hier noch Abhilfe schaffen.

Im Rahmen der Nachfragefunktion stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

RA Schröter

MBA Marcus Schröter, Rechtsanwalt

http://www.frag-einen-anwalt.de/Minusstunden-was-passiert-damit---f10174.html

Man findet im Internet verschiedene Angaben dazu.Es wurde schon ein Termin beim Anwalt vereinbart, ich bin echt gespannt wie dieser sich dazu äußert.Vielen Dank schon mal für den Link.

@M4TZ3UM

Hallo! Kannst du Bitte mit uns teilen was dieser dazu gesagt hat. Danke