Sind Minusstunden bei Rohrbruch rechtens?

4 Antworten

Keine Ahnung! Aber in Anbetracht der Tatsache, dass Herr oder Frau Doktor Dich/Euch nicht aus eigenem Verschulden nach Hause geschickt hat, sollte man schon dazu bereit sein.

nicht aus eigenem Verschulden nach Hause geschickt hat

Es geht zunächst einmal nur um die rein rechtliche Frage - und die ist eindeutig zugunsten der Arbeitnehmer zu beantworten!

Auf ein "Verschulden" des Arbeitgebers kommt es dabei nicht an!

Wenn Du z.B. wegen unerwarteten "Blitzeises" oder wegen eines Unfalls zu spät zur Arbeit kommst, spielt es für den Arbeitgeber, wenn er Dir die Verspätung anrechnet, auch keine Rolle, dass Du kein Verschulden hattest!

@Familiengerd

Das ist richtig. Aber genau in solchen Fällen des Zu spät Kommens erwartet/erhofft sich der Arbeitnehmer das Verständnis des Chefs.....in den meisten Fällen dürfte das auch kein problem darstellen. Dieser Fall wird vermutlich häufiger auftreten als der beschriebene Rohrbruch. Es ist oft gern mal mit der Loyalität vorbei, wenn der AG ein Anliegen hat......

@tuedelbuex

Aber genau in solchen Fällen des Zu spät Kommens erwartet/erhofft sich der Arbeitnehmer das Verständnis des Chefs.....

Tatsächlich? Oder anders: Das ist zu bezweifeln!

Es ist doch jedem Arbeitnehmer klar, dass er kaum davon ausgehen kann, dass ein Arbeitgeber ihm bei (unverschuldeter) Verspätung sagt: "Macht nix! Die Stunde schenke ich Dir!".

Es ist oft gern mal mit der Loyalität vorbei, wenn der AG ein Anliegen hat......

Das ist Unsinn, denn das hat nichts mit "Loyalität" zu tun. Und wieso soll (wie hier im konkreten Fragefall) die Arbeitnehmerin für etwas "büßen", wofür sie nun überhaupt nichts kann - der Arbeitgeber zwar auch nicht, aber es liegt nun einmal in seinem Verantwortungsbereich!

Wir reden hier nicht davon, dass man selbstverständlich nicht Punkt 17 Uhr zum Feierabend den Schraubschlüssel oder Bleistift fallen lässt, wenn etwas noch beendet werden muss!

Außerdem: Wenn wir einmal nicht vom Fall des kleinen Arbeitgebers in Person mit ein paar Arbeitnehmern ausgehen, so haben wir immer die Situation, dass ein Arbeitnehmer als einzelnes Individuum einem Betrieb als unpersönlicher Organisation gegenübersteht (natürlich mit einer Person im Hintergrund).

@Familiengerd

Ergänzung:

Aber genau in solchen Fällen des Zu spät Kommens erwartet/erhofft sich der Arbeitnehmer das Verständnis des Chefs.....

Welche Art von "Verständnis" denn? Doch nur, dass der Arbeitgeber z.B. im Fall einer unverschuldeten Verspätung selbstverständlich keine Abmahnung ausspricht (wozu er dann auch nicht berechtigt ist) - aber nicht Verständnis in der Art, dass die Verspätung nicht nachgearbeitet werden müsste!

Dürfen dafür Minusstunden angesetzt werden welche nachzuarbeiten sind?

Einfach, klipp und klar: NEIN!

Nach Hause schicken und weiter bezahlen, dafür aber Minusstunden anrechnen, läuft auf Eines hinaus: keine Bezahlung für diese Zeit.

Es gehört zu den vertraglichen Hauptpflichten des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer für die vereinbarte Arbeitszeit auch Arbeit zuzuweisen. Tut er oder kann er das nicht - gleichgültig, aus welchen Gründen, auf ein "Verschulden" seinerseits kommt es dabei nicht an - so gerät er gegenüber der Arbeitsleistung, die der Arbeitnehmer ihm (vertraglich) anbietet, in den sogenannten "Annahmeverzug".

Geregelt ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko"; dort heißt es:

Kommt der Dienstberechtigte [Anmerk.: der Arbeitgeber] mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete [Anmerk.: der Arbeitnehmer] für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. [Das gilt] entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

Von dieser Regelung gibt es nur dann eine Ausnahme, wenn dadurch eine Situation geschaffen wird, durch die der Betrieb in seiner Existenz konkret bedroht würde.

Also:

Der Arbeitgeber darf - sofern Du Dich nicht in irgend einer Weise einverstanden erklärt hast ("Okay, super, dann fahre ich jetzt nach Hause!") - die ausgefallene Zeit nicht auf Deinen Urlaub anrechnen, sie nicht als Minusstunden verbuchen und auch nicht mit Deinem Lohn und sonstigen Ansprüchen verrechnen.

Wie Du Dein Recht gegenüber Deinem Arbeitgeber durchsetzen kannst oder willst, ist dann allerdings noch eine andere Frage; denn "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei völlig verschiedene Dinge!

Nein, das ist nicht rechtens. Für den Tag oder die Tage müssen die Sollarbeitsstunden bezahlt werden. 

Der Arbeitgeber hat nicht umsonst eine Versicherung, bei der er gegen Ausfälle abgedeckt ist.

Du willst tatsächlich aus dem Schaden, der deinem Chef unverschuldet entstanden ist, noch Kapital schlagen? Das ist schon dreist.... Auf die Idee würde in dieser Situation kaum jemand kommen.

Mir geht es um eine völlig andere Problematik!
Es geht darum jemanden einzustellen den dies betrifft und durch die gesetzliche Kündigungsfrist, bezüglich der genannten Problematik, Bedenken hat.
Aber danke für solch einen unqualifizierten Kommentar 👍

@ alphonso:

Eine polemische und völlig unqualifizierte (also blödsinnige) Antwort, frei von jeglicher Kenntnis der rechtlichen Gegebenheiten.

Es geht um die Klärung einer rechtlichen Frage - und das hat überhaupt nichts mit "dreist" und "Kapital schlagen" zu tun, was sowieso völliger Schwachsinn ist!

Sollen etwa die Arbeitnehmerinnen unter dieser Situation leiden, die schon einmal gar nichts dafür können?!?!