Arbeitszeitenkonto, muss ich unverschuldete Minusstunden ausgleichen?

4 Antworten

Das geht so nicht die müssen dir dan schon neue Aufträge geben wen sie das nicht tun hast du die Minusstunden nicht verursacht!

Außerdem muss du das ja melden wen die einfach ständig in Urlaub fahren den so kannst du deine 30 stunden da ja nicht abarbeiten!

Gehe doch mal zu dem Betriebsrat wen ihr einem habt oder zb zur Gewerkschaft oder zu einem Anwalt für Arbeitsrecht!

Die Eltern müssen schon dir Rechtzeitig bescheid geben das du dich um Ersatz arbeit rechtzeitig kümmern kannst!

Vielleicht kannst du sogar die Eltern zu Rechenschaft ziehen da du durch deren verhalten ja schaden nimmst bzw eineinen verdienst Ausfall hast!

Ich würde mal genau nachlesen wann was Minusstunden sind!

Was dir widerfährt, nennt sich juristisch "Annahmeverzug".

Dein Arbeitgeber verschafft dir nicht die Möglichkeit, deine Arbeit abzuliefern.

Ein Arbeitszeitkonto ist dafür gedacht normale Schwankungen auszugleichen und nicht dafür, um wochenlange Phasen der Untätigkeit mit Arbeitszeiten auszugleichen, die dem Arbeitszeitgesetz widersprechen.

Ich würde mich in diesem Fall unbedingt an den Betriebsrat bzw. die Mitarbeitendenvertretung deines Trägers wenden. Denn eine solche Regelung widerspricht meinem Dafürhalten jedem zulässigen Rechtsgebrauch.

Eine Arbeit nach deinem Muster müsste ganz klar im Arbeitsvertrag benannt sein, damit der Arbeitnehmer weiß, worauf er sich einlässt.

Ein Arbeitszeitkonto ist dafür gedacht normale Schwankungen auszugleichen

Dami ist aber nicht gemeint, dass der Arbeitgeber darüber verfügen kann, sondern das ist eine Möglichkeit, die ein Arbeitszeitkonto dem Arbeitnehmer eröffnet!

Eine Arbeit nach deinem Muster müsste ganz klar im Arbeitsvertrag benannt sein

Eine solche einzelvertragliche Vereinbarung dürfte unwirksam sein, da sie das Betriebsrisiko unzulässigerweise auf den Arbeitnehmer abwälzen würde. Tarifvertraglich kann in bestimmtem Umfang und unter bestimmten Voraussetzungen Anders geregelt werden; z.B. erlaubt es einer der beiden Tarifverträge für die Zeitarbeit dem Arbeitgeber, auf Zeitguthaben des Arbeitnehmers im Umfang von 2 Tagen zuzugreifen.

Genau für solche Zwecke gibt es ein Arbeitszeitkonto.

Wenn viel zu tun ist kann man da Stunden aufbauen und der Arbeitgeber muss keine Überstunden bezahlen.

Und wenn weniger zu tun ist kann man sich frei nehmen bekommt aber trotzdem die Zeit bezahlt.

Genau für solche Zwecke gibt es ein Arbeitszeitkonto.

Nein!

Das Arbeitszeitkonto ist - bei Guthaben - keine "Verfügungsmasse" des Arbeitgebers! Was Du beschreibst - "Wenn viel zu tun ist kann man da Stunden aufbauen und der Arbeitgeber muss keine Überstunden bezahlen." - ist die Möglichkeit, die ein Arbeitszeitkonto einem Arbeitnehmer eröffnet!

Es ist aber nicht dazu da, Zeiten zu überbrücken, in denen der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht ausreichend beschäftigen kann oder will. Denn damit würde das Betriebsrisiko unzulässigerweise auf den Arbeitnehmer übertragen.

Geregelt ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko".

Nun fahren ihre Eltern sehr oft 2 Wochen mit ihr in den Urlaub und ich kann dadurch meinen Dienst nicht verrichten.

Wird das gemeldet?

Wurdest Du informiert?

Was machst Du in der Zeit?

Wie hast Du reagiert?

Bekommst Du keine Alternativaufträge?

Muss ich mir das so vorstellen, dass Du vor verschlossener Tür stehst oder liegst Du in der Zeit daheim auf dem Sofa?

Wer nicht arbeitet wird nicht bezahlt!

Wenn so wenige daran sterben

Urlaub - wird nicht bezahlt?

Krankheit - wird nicht bezahlt?

Urlaub - wird nicht bezahlt?

Wenn Minusstunden anfallen, die der Arbeitnehmer nicht zu vertreten hat, ist das nicht dessen Problem: Er ist trotzdem so zu bezahlen, als hätte er gearbeitet!

@Familiengerd

Ich glaube der Kommentar galt nicht meiner Antwort.

@AlexausBue

Doch!

Nur ist da - wieso mir das nicht aufgefallen ist?! - das falsche Zitat als Bezug vorangestellt.

Mein Kommentar bezieht sich auf Deine Aussage:

Wer nicht arbeitet wird nicht bezahlt!
@Familiengerd

Natürlich gibt es begrenzt bezahlten Urlaub und natürlich gibt es begrenzt bezahlte Krankheitstage.

Das war ja aber gar nicht meine Aussage. Davon habe ich auch gar nicht geredet und ich habe das auch niemals in Frage gestellt. Die ersten 6 Punkte oder Fragen in meiner Antwort sind die relevanten Punkte.

Die gilt es zuerst zu klären, vorher ist alles Spekulation.

Also wie und unter welchen Umständen wurde hier von wem an wen und wann kommuniziert? Und wie sind überhaupt die Vereinbarungen?

Wenn jemand plötzlich vor verschlossener Tür steht und nichts wusste, ist das ein anderer Fall, als wenn 4 Wochen vorher Bescheid gegeben wurde und mit dem Arbeitgeber abgesprochen wurde ob, wie, wo und welche Ersatztätigkeit in diesem Szenario ausgeübt wird oder nicht.

Falls es sich um einen reinen Stundenvertrag handelt (so einen hatte ich auch schon, bin also kein Laie) und falls nur die tatsächlichen Arbeitseinsätze bezahlt werden und falls das hier auch vorher rechtzeitig und korrekt kommuniziert wurde, dann ist das natürlich nicht gleichzusetzen mit bezahltem Urlaub oder Krankheitstagen.

Meine Aussage "Wer nicht arbeitet wird nicht bezahlt!" bezog sich also auch natürlich nicht auf bezahlten Urlaub oder Krankheitstage.

Und Du als Fachmann hast das ja sicher auch verstanden, wie ich das gemeint habe.

Also, sollten wir uns jetzt nicht an kleinen versteckten Interpretationsdefinitionen meiner Formulierung aufhängen, weil dann muss man natürlich zwingend auch Deine Aussage

Krankheit - wird nicht bezahlt?

hinterfragen bezüglich der Dauer der Krankheit und von wem und ob damit Lohn, Gehalt oder Krankengeld gemeint ist und, und, und ... aber darum geht es weder in der Frage noch in meiner oder Deiner Antwort und daher würde das den Fragesteller nur noch mehr verwirren, als Licht ins Dunkle bringen

@AlexausBue

Okay ...

Hier ist von einem 30-Wochenstunden-Vertrag die Rede.

Und es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer die Arbeitsmöglichkeiten zu verschaffen, diese 30 Stunden auch arbeiten zu können. Das ist nämlich eine seiner vertaglichen Hauptpflichten.

Tut oder kann der Arbeitgeber das nicht - gleichgültig, was die Ursachen sind!! -, fallen die Konsequenzen ihm zur Last: Der Arbeitnehmer ist dann trotzdem für diese 30 Stunden zu bezahlen, auch wenn er weniger Stunden gearbeitet hat/arbeiten konnte.