Muß ich ein Minijob melden, wenn ich die Erwerbsminderungsrente bekomme?

8 Antworten

Hallo christl10,

Sie schreiben:

Muß ich ein Minijob melden, wenn ich die Erwerbsminderungsrente bekomme?
Das wäre ein Job auf 450€ Basis im Monat.

Antwort:

In der Regel heißt es im DRV-Rentenbewilligungsbescheid in etwa so:

"Jegliche Änderung in den persönlichen Verhältnissen ist unverzüglich bei der zuständigen DRV-Rentenanstalt anzuzeigen!"

In vielen Fällen setzt sich die DRV dann mit dem Arbeitgeber in Verbindung und stellt diverse Fragen!

Wichtig ist, daß im Arbeitsvertrag/Arbeitsplatzbeschreibung die Arbeitszeit pro Tag unter 3 Stunden bleibt und der Jahresverdienst unter 6.300 Euro Brutto!

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Fazit:

Schauen Sie am Besten in Ihren eigenen Rentenbewilligungsbescheid und dort nach den Anweisungen/Rechtsbelehrungen betreffs Hinzuverdienst, damit Sie da in keine Falle tappen und nicht gegen Ihre Mitwirkungspflichten verstoßen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Es steht drin, daß ich ein Hinzuverdienst über 400€/Monat melden muß.

@christl10
Es steht drin, daß ich ein Hinzuverdienst über 400€/Monat melden muß.

Antwort:

Dann ist die Sache aber doch klar!

Wenn Sie 450 pro Monat verdienen, dann liegen Sie ja über diesen vorgegebenen 400 Euro und müßen diesen Hinzuverdienst logischerweise melden!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Ich würde Dir raten, den Job zu melden. Ansonsten könnte die RV davon ausgehen, dass Du auch mehr Stunden arbeiten könntest, also im Fall, dass es entdeckt wird. So würde Dir nur eine Teil-Rente zustehen.

Sofern Du eine volle Erwerbsminderungsrente beziehst, hier eine Information dazu:

https://www.bing.com/videos/search?q=youtube+annette+louisan&&view=detail&mid=1CD3D53E415C6AEFC8EA1CD3D53E415C6AEFC8EA&&FORM=VDRVRV

Es dürfte Dir weiter nichts abgezogen werden. So geht es aus diesem Link hervor.

.....Die Hinzuverdienstgrenzen für eine Teilrente werden individuell berechnet. Die Höhe der jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen bestimmt sich nach dem versicherten Entgelt in den letzten drei Kalenderjahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Die Hinzuverdienstgrenze für eine volle Erwerbsminderungsgrenze beträgt 450 Euro monatlich.http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Alter/Rente_Ruhestand/Erwerbsminderung/erwerbsminderung_inhalt.html?nn=277908&notFirst=true&docId=373510

@IQSofia
Die Hinzuverdienstgrenze für eine volle Erwerbsminderungsgrenze beträgt 450 Euro monatlich...

Irrtum - die Hinzuverdienstgrenze wurde geändert zum 1.7.2017 auf 6.300€ Jahreseinkommen, also z.B. 14 x 450€ ;-))

@siola55

Danke für die Info. Mir ging es in der Antwort aber nur darum, dass man Nebenverdienst melden muss. Das Weitere wird dann sowieso vom Rentenversicherer mitgeteilt.

Was steht zum Zuverdienst in deinem Rentenbescheid?

Den Rentenbescheid sollte man schon von vorn bis hinten durchlesen.

Hallo liebe christl10,

laut EM-Rentenbescheid mußt du unverzüglich der DRB mitteilen, wenn du über der Hinzuverdienstgrenze liegst! Also ein 450-Euro-Minijob mußt du nicht extra melden - beim späteren Antrag auf Weiterzahlung, z.B. nach 3 Jahren EM-Rentenzahlung, kannst du den Minijob dann mit angeben.

Bitte unbedingt beachten: Die Hinzuverdienstgrenzen haben sich zum 1.7.2017 verbessert: nunmehr gilt eine Jahresverdienstgrenze von 6.300€, entspricht 14 x 450€, also inkl. Urlaubs-/Weihnachtsgeld ;-)

Vom 1. Juli 2017 an gibt es auch für alle Renten wegen Erwerbsminderung bei der Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen keinen Unterschied mehr zwischen den alten und neuen Bundesländern. Genau wie bei den vorgezogenen Altersrenten wird die vorläufige Anrechnung einmal im Jahr rückwirkend überprüft.

Rente wegen voller Erwerbsminderung

Wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, gilt für Sie die gleiche Hinzuverdienstgrenze wie für die Bezieher einer vorgezogenen Altersrente, also 6300 Euro jährlich. Was Sie darüber hinaus verdienen, wird auch hier zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

...usw.

Nachzulesen in dem Link der DRB (Deutsche Rentenversicherung Bund): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/04_in_der_rente/02_hinzuverdienstgrenzen/00_hinzuverdienstgrenzen_node.html

Gruß siola55