Gesundschreibung nötig bei Krankengeld?

3 Antworten

Man muss sich nicht gesund schreiben lassen. Weder in den ersten vier Wochen einer Beschäftigung und auch später nicht.

Frage am besten die Krankenkasse wie das mit der Endbescheinigung für das Krankengeld ist bzw. was du machen musst.

Du sagst dann auch dass du am... wieder arbeiten gehen wirst.

Gibt es Alternativen zu der ärztlichen Bescheinigung? Sie wusste nichts von der Regelung, dass man innerhalb der ersten 4 Wochen krankengeld erhalten kann. Deshalb wollte sie das Feld "Endbescheinigung" nicht ankreuzen

@ttt4321

Sie soll das entweder mit der Krankenkasse klären und hoffen dass die sich nicht stur stellen.

Möglicherweise kann sie die Bescheinigung nachreichen.

Oder sie wendet sich an die:

unabhängige patientenberatung

(kostenlos)

Das ist doch eigentlich ganz einfach:

Selbständige müssen zusehen, wie sie sich für den Krankheitsfall absichern!

AN werden im Krankheitsfall die ersten 42 Tage ganz normal bezahlt. Danach bezahlt die Krankenkasse Krankengeld, das man ggf. zuvor bei ihr (telefonisch/schriftlich) beantragen muss – wie soll sie sonst erfahren, dass du noch immer krank geschrieben bist.

Auf einer AU-Bescheinigung steht von wann bis wann sie gilt. Ggf. schreiben Ärzte auch Folge-Bescheinigungen aus, bis sie denken, dass du wieder arbeitsfähig bist.

Wenn du vorher wieder am Arbeitsplatz erscheinst, solltest du der Krankenkasse bescheid sagen, dass du deine Arbeit früher wie zum angegebenen Datum wieder aufgenommen hast.

Soweit mir bekannt ist, bekommt man von keinem Arzt eine „Gesundschreibung“!

Zwei kleine Beispiele: Diabetes und Bluthochdruck sind typische Krankheiten, die ältere Mitmenschen ab dem 40 … 60 Lebensjahr bekommen. Im Normalfall stellt ein Hausarzt deswegen nicht gleich eine AU-Bescheinigung aus. Als Patient bekommt man seine Blutdrucksenker oder Zuckersenker und gut ist. Auch Brillenträger oder Hörgeschädigte die ein Hörgerät tragen werden wegen ihrer Einschränkungen nicht jedes Mal krankgeschrieben.

Theoretisch ist das richtig, dass der Arzt eine Endbescheinigung ausstellt, denn Krankengeld wird immer bis zu dem Tag gezahlt, an dem die Bescheinigung ausgestellt wurde - nicht bis wann.

Wenn du der Krankenkasse aber mitteilst, dass du nicht weiter arbeitsunfähig bist, wird sie das auch ohne eine Endbescheinigung akzeptieren. Falls nicht, musst du diese nachreichen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Gibt es Alternativen zu der ärztlichen Bescheinigung? Sie wusste nichts von der Regelung, dass man innerhalb der ersten 4 Wochen krankengeld erhalten kann. Deshalb wollte sie das Feld "Endbescheinigung" nicht ankreuzen

@ttt4321

Wer wusste nichts davon, die Ärztin? Das ist allerdings eine Bildungslücke.

Aber wie gesagt, die KK wird das sicher auch so akzeptieren.