Minijob als Nebenverdienst zum Haupteinkommen rentabel?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Bekannte kann den Minijob neben dem Vollzeitjob ausüben wenn die Arbeitszeitgesetze eingehalten werden und es sich nicht um einen Konkurrenzbetrieb handelt.

Bei einem Verdienst bis 450 Euro/Monat bezahlt sie keine Steuern und von den Rentenbeiträgen kann sie sich (falls gewünscht) befreien lassen.

Für Dich spielt es keine Rolle ob der Minijob von einem AN mit Vollzeitjob oder einer anderen Person ausgeübt wird, solange die Arbeitszeitgesetze vom Vollzeitarbeitnehmer eingehalten werden. Da ist es auch Deine Aufgabe, darauf zu achten. 

Danke fürs Sternchen

Neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung kann abgabenfrei ein Minijob ausgeübt werden.

Die 300,- € wären brutto für netto, wenn man auf den RV-Beitrag verzichtet.

Welche Unterschiede gibt es für mich als Arbeitgeber, solch eine Person
einzustellen anstatt jemanden der sonst nicht beschäftigt ist.

Gar keine.

Nur wenn du auf die Idee kommst die Dame nach Steuerklasse abzurechnen, sollte sie sich das gut überlegen. Zahl die 6,- € pauschale Lohnsteuer bitte selbst.

Hast du noch nie einen Minijobber angemeldet?

Sie muss nciht automatisch was versteuern. In der Regel sind Minijobs für den Arbeitnehmer steuerfrei (bis 450 pro Monat).

Du musst aber versteuern, machst DU es pauschal, dann handelt es sich um grob 29%. Natürlich kannst du das auch beim Gehalt berücksichtigen. Irgendwer muss die Steuern jedenfalls zahlen.