Mindest-Abholfrist für fremdes Eigentum?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde ihm schriftlich mitteilen, dass Du damit nicht einverstanden bist und mindestens eine Frist bis ... brauchst. Und vorsorglich darauf hinweisen, dass er schließlich den mündlichen Vertrag gebrochen hat und nun in Kauf nehmen muss, dass Du das erst organisierst und Du ihn auf Schadenersatz verklagen wirst, sollte er die Sachen vor sie Tür stellen oder naderweitig entsorgen.

Ist er berechtigt mir eine so kurze Frist zu setzen?

Ganz klar: nein. Er muß sie so aufbewahren und schützen wie er mit seinen Sachen umgeht. Ich würde die Mail ignorieren und ihm einen angemessenen Preis nennen, die er bis zum... (14 Tage) bitte überweisen möge.