Mindest-Abholfrist für fremdes Eigentum?
Hallo ihr Lieben! Ich habe einem Bekannten einige meiner Sachen (mehrere Möbel,Fernseher, Aquarium... usw.) verkauft, weil ich sie nach einem Umzug nicht mehr brauchte. Wir haben ihm das hingebracht und sind so verblieben, dass wir über den Preis noch reden, weils dort finanztechnisch sehr knapp aussah zu dem Zeitpunkt. Nun hat er sich dazu entschlossen mir den (meiner Meinung nach sowieso schon viel zu niedrigen) Betrag nicht zu zahlen. Fakt ist: Ich will dann die Sachen auch wieder haben und möchte sie auch abholen, weil er sie nicht bringen mag. Dann verkaufe ich sie halt an jemand Anderes. Allerdings muss ich erstmal ein passendes Auto dafür haben, denn in unseren kleinen Wagen passt das nicht. Nun schrieb er mir heute eine Mail, dass ich die Sachen binnen 2 Tagen zu holen habe, sonst wirft er sie raus. Witzig, ist für mich nicht machbar so schnell jemanden zum Tragen und ein passendes Auto zur Verfügung zu haben. Ist er berechtigt mir eine so kurze Frist zu setzen? Und selbst wenn ich diese nicht einhalten kann, darf er die Sachen nach draußen stellen, sodass sie dann natürlich kaputt gehen? Und was kann man dagegen unternehmen?
Vielen Dank schon mal vorweg für eure Antworten ;O)
2 Antworten
Ich würde ihm schriftlich mitteilen, dass Du damit nicht einverstanden bist und mindestens eine Frist bis ... brauchst. Und vorsorglich darauf hinweisen, dass er schließlich den mündlichen Vertrag gebrochen hat und nun in Kauf nehmen muss, dass Du das erst organisierst und Du ihn auf Schadenersatz verklagen wirst, sollte er die Sachen vor sie Tür stellen oder naderweitig entsorgen.
Ist er berechtigt mir eine so kurze Frist zu setzen?
Ganz klar: nein. Er muß sie so aufbewahren und schützen wie er mit seinen Sachen umgeht. Ich würde die Mail ignorieren und ihm einen angemessenen Preis nennen, die er bis zum... (14 Tage) bitte überweisen möge.