Minderjährigen Unterhalt bei der Bundeswehr

4 Antworten

Bis zur Volljährigkeit besteht Unterhaltspflicht von beiden Eltern!

"(2) Ein minderjähriges unverheiratetes Kind kann von seinen Eltern, auch wenn es Vermögen hat, die Gewährung des Unterhalts insoweit verlangen, als die Einkünfte seines Vermögens und der Ertrag seiner Arbeit zum Unterhalt nicht ausreichen."

Dies ist in deinem Fall, bzw. im Fall deines Sohnes nicht zutreffend. Der Wehrsold ist mehr als ausreichend.

Versucht das doch nochmal direkt bei der Bundeswehr anzusprechen. Die helfen euch mit Sicherheit weiter. Es ist von Kaserne zu Kaserne anders mit dem Wohnen. Es ist aber auf jeden Fall in der Grundausbildung so, dass man als Azubi Geld vom Bund bekommt. Eine Unterkunft muss er selbst bezahlen. Wohnt er jedoch im Umkreis kann er jeden morgen zur Kaserne fahren (vorrausgesetzt er besitzt einen Führerschein). Unterhalt sollten die Erziehungsberechtigten bis zum 18. Lebensjahr bezahlen. Aber der Bund hilft immer was das Finanzielle betrifft ;)

LG Laura und viel Glück. Hoffe ich konnte etwas weiterhelfen aber lieber nochmal bei der Bundeswehr nachhaken.

Cholo1234  31.08.2014, 21:29

Es ist nicht von Kaserne zu Kaserne anders geregelt. Es gelten die selben Vorschriften für jede Bundeswehrkaserne.

In der Grundausbildung erhält man seinen Sold, da man Soldat ist, kein Azubi.

Auch eine Unterkunft muss er nicht zahlen. Er kann bis zum 25. Lebensjahr kostenlos dort wohnen.

Du hast in jedem Punkt unrecht. Respekt.

bei der Bundeswehr bekommmt er sein Gehalt - bei Eintritt nach Besoldungsstufe A 3 und damit ist er voll versorgt, genauso wie in einem normalen Beruf.