Berufsolat (Bundeswehr) - unterhaltspflichtig?

6 Antworten

Es ändert sich sehr wohl etwas!

Du hast das Recht, bei Änderung seienr persönlichen Verhältnisse und sowieso alle 24 Monate eine Neuberechnung zu verlangen. Wenn er zum Bund geht, erhält er Sold. Wenn er heiratet, ändert sich die Zahl der Unterhaltspflichtigen und auch seine finanzielle Lage.

Geh zum Jugendamt und beantrage Beistandschaft. Die werden dann ausrechnen, was er ab wann zu zahlen hat und ihm das dann auch mitteilen. Die Beistandschaft ist für dich kostenlos und wesentlich stressfreier als ein Gewürge mit Anwälten und Gerichten.

Wenn er gerade erst anfängt, verdient er nicht wirklich viel. Kommt auch darauf an ob er Offizier oder Unteroffizierslaufbahn einschlägt. Hier ist mal ne Liste http://www.deutsches-wehrrecht.de/Besoldungstabellen01-2009.pdf

Dabei musst du noch bedenken, dass er seine Unterkunft in der Kaserne auch nicht kostenlos ist. Da muss er auch was zahlen.

Die Tatsache, dass sich seine Situation ändert ist Grund genug, neu nachzurechnen. Allerdings könnte auch weniger herauskommen (eher unwahrscheinlich), wenn in der neuen Ehe auch Kinder sind und das Einkommen nur gering.

Seine bloße Aussage ist nicht genug. Am besten gehst Du zum Jugendamt und lässt die nachrechnen. Die können auch für Dich rechtlich festsetzen lassen, wenn Du Beistandschaft verlangst. Dann zahlt nämlich das Jugendamt an Dich (pünktlich und regelmäßig) und holt sich das Geld vom Vater.

Das kann man so pauschal nicht sagen.

Dazu müsste man sein unterhaltsrechtliches Einkommen kennen, das er dann haben wird.

Der Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen und dem Alter des Kindes.