Minderjährig mit Cannabis erwischt - was habe ich zu erwarten?

9 Antworten

Es gibt sicherlich schlimmere Dinge, aber du solltest gar nicht daran denken dies nochmal zu tun. Beim ersten Mal gibt´s noch Sozialstunden, aber wenn du ersteinmal Volljährig bist dann kannst du beim zweiten Mal gar nicht so schnell schauen wie du Freizeitarrest bekommst. Das kommt aber u.a. auf die Menge an.

Es wird zu einem sogenannten Diversionsverfahren kommen bei dem du eine geringe Sozialstundenanzahl und eine Sitzung bei der Drogenberatung nehmen musst. Wenn das deine erste Straftat ist die gahndet wird, wird das Verfahren wohl ziemlich sicher ohne jegliche Anhörung eingestellt. Wenn sie dich fragen woher du das hast, gebe ihnen halt als Antwort, dass du die Person nicht kanntest und gibst nen falschen Ort an, an dem es geschehen sein soll ;) Aber bedenke: Vor der Polizei und dem Zoll sowie Anwalt ist niemand gezwungen sich selbst zu belasten, wenn der Richter jedoch rausfindet dass du ihn anlügst können hohe Strafen verhängt werden. Lass dich aber nicht von der Polizei bequatschen du darfst auch einfach schweigen! Die Polizei will dich nur weiter in die Sche**e reiten, also gehe bloss nicht darauf ein, wenn die dir was erzählen. Die sind drauf trainiert das zu tun!

Welches Bundesland? Ich denke, da gibt es Unterschiede in der Behandlung von Cannabis-Konsumenten (Bayern eher hart, Hamburg recht liberal). Deinen Dealer kannst Du decken, indem Du behauptest, das Zeug "auf der Straße" gekauft zu haben und diese Person vorher nie gesehen zu haben.

Übrigens: Unserem Staat entstehen enorme Kosten durch die Folgen des (legalem) Alkoholmissbrauchs, während jemand, der mal einen Joint raucht sofort mit Mördern und anderen Schwerverbrechern auf eine Stufe gestellt wird.

Berguss  09.11.2013, 16:32

Wo werden Kiffer denn mit Mördern auf eine Stufe gestellt? Klar, unnötige kriminalisierung, aber das ist übertrieben.

tuedelbuex  09.11.2013, 16:58
@Berguss

aber das ist übertrieben.

Klar ist das übertrieben! Aber manchmal muß man übertreiben! Und mein Schwager (haut sich eine halbe -ganze Kiste Bier pro Tag in seinen Kopf) sieht "den Kiffer" als Schwerkriminellen und steht nicht alleine mit seiner Meinung da, die aber nicht meine ist.

GanjaBob 
Fragesteller
 09.11.2013, 18:26

Komme aus Nordrhein-Westfalen

HarriHanf  10.11.2013, 03:13
@GanjaBob

Die geringe Menge ist in NRW bis 10 Gramm, das heißt die Anzeige wird zu 99 % fallen gelassen. Wenn du bei der Polizei erscheinen sollst tu es nicht! Das ist dein gutes Recht und du kannst dich nur in die Sch**ße reiten. Den Dealer würde ich nicht verraten wenn er korrekt ist.

Zu einem Verhör musst du bestimmt nicht :) Wenn du eine Vorladung von der Polizei bekommst geh nicht hin, musst du auch garnicht und es brignt dir nichts. Du kannst es dort nur noch schlimmer machen. Der Polizei musst du nicht mehr sagen als das was auf deinem Ausweis steht.

GanjaBob 
Fragesteller
 09.11.2013, 18:28

Das habe ich auch schon beim googlen öfers gelesen. Da stand aber, dass es dann zu einem Gerichtstermin kommt zu dem ich hingehen muss. Und da habe ich wirklich keine Lust drauf.

Berguss  10.11.2013, 08:17
@GanjaBob

Zu nem Gerichtstermin kommt es wegen so ner Lachnummer nicht, habe das alles selbst schon erlebt. Habe nen Brief gekriegt da stand n Termin wann ich zur Polizei soll, bin ich nicht hin und ein paar Monate später kam dann ein Brief "das Verfahren wegen .... wurde eingestellt".

Und wenn ich zum Verhör erscheinen muss

Musst du nicht. Und die Beweislage dürfte eh recht dürftig sein, die Menge dazu noch sehr gering.

Hat man denn die Personalien der anderen festgestellt?

GanjaBob 
Fragesteller
 09.11.2013, 18:25

Ja hat man. Und die wurden auch gefilzt. Außerdem hatte ich dabei einen Grinder sowie Zigaretten und Papes/Tips.