Mietzahlung trotz Nutzungsuntersagung?
Hallo hier meine Frage: Ich habe von Amtswegen die Nutzungsuntersagung mit Androhung von 6000€ Strafe oder Erzwingungshaft bekommen binnen 6 Monate das angemietete Haus zu verlassen. Grund dafür ist eine falsche Baugenehmigung meines Vermieters der das Haus damals als Wochenendhaus genehmigt bekommen hat es aber als Wohnhaus vermietet, zudem wurde eine Garage schwarz angebaut und ein Wintergarten schwarz angebaut. Inzwischen habe ich eine neue Wohnung die ich in 2 Monaten beziehen werde. Jetzt zu meiner Frage muss ich für die 2 Monte meine Miete weiter zahlen und muss ich die Wohnung kündigen?
1 Antwort
Wenn du noch die verbleibenden zwei Monate bis zum Einzug in deine neue Wohnung in der jetzigen wohnen bleiben willst, musst du für diese Zeit selbstverständlich noch die volle Miete zahlen.
Es ist ja nicht so, dass diese Wohnung unbewohnbar ist, sie ist lediglich nicht als Wohnung genehmigt. Es liegt also ein reiner Verwaltungsakt vor, der dich nicht direkt berührt.
Es kann allerdings evtl. sein, dass die Behörde die Mieteinnahmen konfisziert.
Ich rate trotzdem vorsorglich zur Kündigung des Mietvertrages. Besser: Mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zu dem von dir gewünschten Termin vereinbaren.
Vielen Dank für für diese ausführliche Antwort, war sehr hilfreich.