Mietzahlung trotz Nutzungsuntersagung?

1 Antwort

Wenn du noch die verbleibenden zwei Monate bis zum Einzug in deine neue Wohnung in der jetzigen wohnen bleiben willst, musst du für diese Zeit selbstverständlich noch die volle Miete zahlen.

Es ist ja  nicht so, dass diese Wohnung unbewohnbar ist, sie ist lediglich nicht als Wohnung genehmigt. Es liegt also ein reiner Verwaltungsakt vor, der dich nicht direkt berührt.

Es kann allerdings evtl. sein, dass die Behörde die Mieteinnahmen konfisziert.

Ich rate trotzdem vorsorglich zur Kündigung des Mietvertrages. Besser: Mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zu dem von dir gewünschten Termin vereinbaren.

Stefan1978199 
Fragesteller
 13.03.2019, 13:52

Vielen Dank für für diese ausführliche Antwort, war sehr hilfreich.