Mieterhöhung nach neuem Balkon, gibt es Regeln für die Höhe?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich vermute, dass hier eine "Mieterhöhung bei Modernisierung (§ 559 BGB)" anwendbar ist. Damit wären 11% der Investitionskosten auf die Jahresmiete anrechenbar.

Gehen wir mal von 2000€ Kosten je Balkon aus, dann sind 11% davon 220€. Pro Monat sind das dann 18,34€ Mieterhöhung.

Allerdings ist das alles nicht genau zu sagen. Der Vermieter könnte eventuell auch eine Angleichung auf Marktübliche Mieten durchführen oder eine sonst wie begründete Mieterhöhung.

Wenn er vorher um Einverständnis gebeten hat , kanner auch anteilig die Miete erhöhen! Kenne Menschen , bei denen war es so! 30,00 Euro pro Monat sollten die mehr bezahlen!

Prinzipiell kann ein Vermieter bei Modernisierungen 11 Prozent der investierten Summe auf die Jahresmiete umlegen. Hat der Balkon also 10.000 Euro gekostet, kann er die Monatsmiete um 92 Euro erhöhen. In dem Fall gilt auch nicht die Regel, dass die Grundmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen darf.

Die 10.000 Euro sind eine imaginäre Zahl, tatsächlich kommt ein Balkonanbau normal um einiges günstiger. Sie soll also nicht erschrecken...

Maximal 30% einmalig oder auf 3 Jahre jeweils 10% ,danach muss mindestens 1 Jahr Pause eingelegt werden .Erst dann kann der Vermieter wieder die Miete um 10% anheben oder einmalig um 30% und danach minimum 3 Jahre Pause ( je nachdem) .

Leute, Ihr müsst mal lesen, es geht um eine Erhöhung wegen Modernisierung...

@MosqitoKiller

Wenn man keine Ahnung hat MosqitoKiller einfach mal die Griffel stillhalten. Aus einem Gerichtlichen Fall ist mir dieser Vorgang in ähnlicher Form bekannt und der Vermieter konnte so die Mieterhöhung durchdrücken . Der Mieter hat somit den Prozess verloren und eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung die werterhöhend wirkt ist sogar Gesetzlich korrekt !

Wir haben die Mietgesetze nicht von anno 1990 bis 1998 sondern die Mietgesetze wurden im Zeitraum von 2000-2012 in vielen Punkten verändert. Und ein Unkündbares Mietverhältnis nach Zeit XX Jahren im Mietverhältnis,gibt es schon lange nicht mehr (Beispiel) .

nein! Das gilt nicht für Modernisierungen die werterhöhend wirken. Da gibt es theoretisch kein Limit. Das heißt selbst wenn der Vermieter die Miete 1 Monat vorher um 30% erhöht hat, kann diese Erhöhung nochmals on top kommen.

11% des Herstellungspreises pro Jahr. Bei 10000 EUR also ca. 92 EUR pro Monat