Mietzahlung nur über Privatkonto?

9 Antworten

Regt er sich berechtigt auf? Kann er verlangen, dass wir es über ein Privatkonto laufen lassen?

Er redet völlig wirren Quatsch...

Ist es nicht egal woher er das Geld bekommt, Miete könnte doch auch z.B. von meinen Eltern gezahlt werden!?

Du kannst sogar ein Konto phishen und die Miete davon überweisen, oder eine Bank ausrauben, den Vermieter geht das zunächst mal überhaupt nichts an...

Der muss Langeweile haben!

Wenn der Onkel aus China die Miete überweist, muss ihm das auch recht sein! Für Dich ist wichtig, aber das macht Ihr sicher gewissenhaft, dass für das Finanzamt klar erkennbar, was privat und was geschäftlich ist. Die Firma seid doch Ihr. Er könnte sich beschweren, wenn Du die Wohnung umgewidmet hättest (z.B. übermäßiger Kundenverkehr, nur Büro, ...).

Wenn Du die Bank gewechselt hättest, hat ihn das genauso wenig zu interessieren. Vielleicht erklärt ihm jemand, dass eine Firma nicht Dreck, Lärm und 20 Mitarbeiter bedeuten muss. Alle meiner Kollegen sind wie ich auch selbstständig, heißt mit Steuernummer. Ich habe zwar ein zweites Konto, das unterscheidet sich bei der gleichen Bank nur durch eine zusätzliche 1.

Von wessen Konto die Miete kommt geht den VM nichts an.

Aber evtl. kann er Zahlungen von der z. B. Müller & Meier GbR nicht zuordnen weil der genaue Verwendungszweck fehlt?

Das solltet Ihr genau angeben.

Z. B. Miete Müller & Meier gemäß Vertrag vom ... oder in der Art.

Über welches Konto ihr die Miete zahlt müsste dem Vermieter eigentlich egal sein,hauptsache er bekommt die Miete.Vieleicht stimmt etwas mit seinem Konto nicht wegen dem Finanzamt.Fragt ihn doch einfach warum er das so will.Vieleicht könnt ihr euch trotzdem einigen.

Grundsätzlich kann es dem Vermieter egal sein von welchem Konto die Miete kommt. Allerdings sieht es bei eurer Regelung ganz nach Diebstahl aus. Denn nicht euer Unternehmen sondern ihr seid Mietschuldner und müsst die fällige Miete entrichten. Eure GbR ist eine eigenständige juristische Person. Aus eurem Unternehmen finanzielle Mittel zu entnehmen und sie für private Zwecke zu gebrauchen nennt man Veruntreuung. Das stellt eine Straftat dar und kann entsprechend geahndet werden.

XtraDry  03.08.2011, 19:29

Eine GbR ist keine juristische Person, aus einer GbR können dementsprechend mit Zustimmung der anderen Gesellschafter jederzeit völlig legal finanzielle Mittel soweit vorhanden in unbegrenzter Höhe abgezogen werden...

http://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Person

schallerb  03.08.2011, 20:26

Irrtum des Verfassers.