Mietvertrag ohne Name?
Hallo zusammen , wie geht das ? Wie funktioniert sowas? Ich versteh jetzt gar nichts mehr seit Tagen versuchen wir eine Notwendigkeitsbescheinigung zu erhalten. War auch bei dem Eigentümer zwecks Wohnungskündigung die er ausstellen sollte. Alles schön und gut ,doch dann der Schlag ins Gesicht. Es besteht gar kein Mietsvertrag zwischen meinem Partner und dem Eigentümer . Sondern nur zuwischen den Eltern doch die sind nun beide verstorben . Was passiert nun ? Ohne Vertrag keine Kündigung? Oder ohne Vertrag keine Bescheinigung vom Amt ??????? Hilfe
2 Antworten
War auch bei dem Eigentümer zwecks Wohnungskündigung die er ausstellen sollte.
Der Vermieter darf nur aus ganz wenigen gesetzlich geregelten Gründen kündigen. Ohne Grund darf er euch nicht kündigen. Ihr als Mieter dürft aber jederzeit unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist kündigen und müsst keinen Grund nennen.
Es besteht gar kein Mietsvertrag zwischen meinem Partner und dem Eigentümer
Ihr wohnt dort und zahlt Miete. Also habt ihr zumindest einen mündlichen Vertrag.
Sondern nur zuwischen den Eltern doch die sind nun beide verstorben
Aha. Also gibt es doch einen wirksamen Mietvertrag. Verstirbt der Vermieter, geht der Mietvertrag auf den/die Erben über. Gleiches gilt, wenn der Mieter stirbt.
Da hast du Recht.Nun hat der Vermieter alles einem Anwalt überlassen . Aber wir haben ja noch nicht einmal einen mündlichen Vertrag
Aber wir haben ja noch nicht einmal einen mündlichen Vertrag
Doch, selbstverständlich habt ihr einen Vertrag. Ihr wohnt dort und zahlt Miete - damit wäre mindestens ein Vertrag durch konkludentes (= schlüssiges) Handeln vorhanden. Auch der ist wirksam.
Sondern nur zuwischen den Eltern doch die sind nun beide verstorben .
Wessen Eltern?
Es besteht gar kein Mietsvertrag zwischen meinem Partner und dem Eigentümer
Wer zahlt denn an wen Miete und wer ist Mieter?
Du oder dein Partner?
War auch bei dem Eigentümer zwecks Wohnungskündigung die er ausstellen sollte.
Ich hab dir doch schon in der anderen Frage erklärt warum er das nicht kann.
Der Mieter kann doch jeder Zeit, ohne Grund, fristgerecht kündigen.
In der Regel seine Eltern doch sind ja beide verstorben, bis jetzt haben die Eltern immer die gesamte Miete bezahlt und er hat seinen Teil der Miete immer bei den Eltern bezahlt. Er wohnt jetzt schon 15 Jahre in der Wohnung wofür es kein Vertrag gibt .
Er wohnt jetzt schon 15 Jahre in der Wohnung wofür es kein Vertrag gibt .
Doch, den Mietvertrag den er von seinen Eltern geerbt hat.
das ist es ja das kann er nicht laut Eigentümer . Weil ja kein Vertrag besteht. Und ohne dieser Kündigung vom Eigentümer bekommen wir auch keine Notwendigkeitsbescheinigung.
Natürlich kann man Mietverträge erben. Steht im BGB § 563. Der Vermieter hätte 1 Monate nach dem er vom Tod der Eltern erfahren hat den Mietvertrag kündigen können. Hat er aber offensichtlich nicht. Also ist jetzt dein Partner Mieter.
Dein Partner bezahlt doch Miete an den und bewohnt die Wohnung. Dann besteht auch ein Mietvertrag.
Und ohne dieser Kündigung vom Eigentümer bekommen wir auch keine Notwendigkeitsbescheinigung.
Das ist also der Springende Punkt.
Der Krux scheint hier wohl diese Dringlichkeitsbescheinigung zu sein. Wenn ich das recht verstehe bekommt man die nur wenn der Vermieter dem Mieter gekündigt hat.
Was dieser Vermieter offensichtlich nicht möchte.