Als Mieter die Klingel ausstellen und/oder Schild entfernen?

9 Antworten

Falls im Mietvertrag und Hausordnung nichts steht zur Pflicht von Namensschild und Verbot, die Klingel abzustellen, darfst Du es ruhig mal versuchen:

Überklebe die Namensschilder und stell die Klingel ab, sofern Du die Möglichkeit dazu findest.

Dann warte einfach mal ein paar Wochen ab, was passiert, wenn irgendwelche Brief- oder Paketsendungen nicht zugestellt werden können. Erwarte bitte nicht von Postboten oder Paketzustellern, dass Sie Dich von ihrem Handy aus anrufen, wenn sie Dir das bringen wollen, was Du evt. im Internet bestellt hast.

Einfach einen Draht der Klingel trennen und einen Schalter dazwischen setzen. So einen Schalter bekommst Du im Baumarkt.

Du musst niemandem aufmachen.

Allerdings bist Du, wenn Du die Klingel ausstellst, im Notfall (falls es bei Euch brennt) auch nicht erreichbar.

Ich mag es halt nicht, wenn hier Mitmieter klingeln und ich noch nicht 1 mal aufgemacht habe. Die wissen aber dass ich immer da bin.

@ebayjunkie

Damit muss man aber leben.

Oder willst Du lieber verbrennen, falls so ein Fall eintritt?

Wenn du keine Post von irgendwelchen Ämtern zu erwarten hast, brauchst du kein Namensschild. Es geht aber dann voll zu deinen Lasten wenn Post als unzustellbar zurück geht.

Niemand zwingt dich, die Tür zu öffnen, wenn es klingelt.

So wie ich das verstehe willst du dich vor anderen nervigen Freunden/ Personen selbst etwas distanzieren. Den Namen kannst du nicht immer entfernen, wenn du ahnst es könnte einer um die Kurve kommen. Aber du musst nicht aufmachen. Lass die Leute vor der Türe stehen, wenn du sie nicht sehen willst.