Mietvertrag kündigung-welche Versandart am besten?

15 Antworten

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Immer Einschreiben mit Rückantwort.Sollte das Schreiben zurückkommen falls die Vermieterin verreist ist habt ihr einen Nachweis das eine Zustellung gescheitert ist denn dann steht das Datum der versuchten Zustellung drauf.Das ist dann der Nachweis für euch das ihr fristgerecht gekündigt habt.Der Nachteil ist das ihr solange den Einschreibebrief neu hinschicken müßt bis die Vermieterin ihn annimmt.Aber die Kündigungszeit läuft ab des ersten Zustellungsversuch.

Diddlbaby 
Fragesteller
 24.05.2011, 16:32

Vielen dank für die Antwort. DAs war das was mir unklar war, nach dem suchen im Internet. Denn dort stand teilweise das wenn man das per Einschreiben mit Rückschein macht und der oder die Vermieter nicht da sind, gilt die Kündigung als nicht fristgerecht. Aber das ist ja dann wohl doch nicht so. Wollte auch schon sagen, kann ich ja auch nichts dafür das die nicht zu Hause ist. Dann geht die Kündigung per Einschreiben mit Rückantwort raus.

Nemisis2010  24.05.2011, 16:38
@Diddlbaby

Denn dort stand teilweise das wenn man das per Einschreiben mit Rückschein macht und der oder die Vermieter nicht da sind, gilt die Kündigung als nicht fristgerecht.

das ist korrekt - die Kündigung gilt dann als NICHT ZUGESTELLT und ist UNWIRKSAM

Wollte auch schon sagen, kann ich ja auch nichts dafür das die nicht zu Hause ist.

das kann schon sein, aber Du mußt die rechtzeitige Zustellung beim Vermieter beweisen.

DerCAM  24.05.2011, 16:39
@Diddlbaby

Leider ist die Antwort aber falsch. Es zaehlt nicht der Zustellversuch sondern die tatsaechliche Zustellung (Ausnahme ist die sog. "Zugangsfiktion", die bei einer Kleinvermieterin aber wahrscheinlich nicht anzuwenden ist).

imager761  24.05.2011, 16:57

Völlig falsch!, Jupiter18!

Es kommt nicht auf den Zustellversuch, sondern den Zugang selbst an. Durch Übergabe-Einschreiben oder Rückschein ist eine Unterschrift des Empfängers zwingend erforderlich. Leistet er die erst nach seinem Urlaub, ist allenfalls hilfsweise die Kündigung wirksam, aber nicht zu der inzwischen verstrichene Frist!

Dieser fatale Irrtum kostet Diddlbaby mindestens 3 Monatsmieten :-O

anitari  24.05.2011, 18:36

"Versuchte Zustellung" ist keine Zustellung! Und nur diese zählt bei Einschreiben + Rückschein.

DarthMario72  07.05.2015, 01:08

Ist ja prima, eine FALSCHE Antwort wurde als "hilfreichste Antwort" ausgezeichnet...

Am sichersten: Vermieter vor Zeugen telefonisch oder vorab per Fax oder E-Mail-Anhang auf das Kündigungsschreiben aufmerksam machen und es dann im Original als Einwurf(!)-Einschreiben zustellen.

Es genügt sogar ein normaler Brief, aber mit Sendungsverfolgung ist man auf der ganz sicheren Seite (Sendungsprotokoll ausdrucken).

Damit gilt es am übernächsten Tag wirksam als in den Empfangsbereich des Empfängers gelangt und ist rechtlich wirksam.

Selbst wenn er den Zugang vereitelt (Briefkasten zukleben) oder monatelang urlaubt: er wusste ja, dass die Kündigung kommt und hat damit entsprechende Vorkehrungen treffen können.

Vorsicht! Die Sendungsformen Übergabe-Einschreiben oder Rückschein gelten nach ständiger Rechtssprechung erst dann als zugestellt, wenn der Empfänger die Sendung tatsächlich gegen Unterschrift angenommen hat.

HTH

G imager761

Also ich würde das Risko in Kauf nehmen, das die Vermieterin in Urlaub ist und per Einschreiben mit Rückwantwort kündigen.... aber früh genug!!!!!

weil..........wenn die Kündigung zurückkommt, weil die Frau in Urlaub ist, dann würde ich sie erneut senden als Einwurfeinschreiben.....da hast du dann einen Beleg, wo auch das Datum drauf ist.

Alles GUte!

Einwurfeinschreiben- das ist dann fristgerecht zugestellt. Wenn sie nicht zu Hause ist- selbst schuld.

Rückschein-Einschreiben würd ich nicht machen- wenn sie nämlich wirklich im Urlaub ist kann das Schreiben nicht fristgerecht zugestellt werden.

Sicherheitshalber würde ichs per Einschreiben oder Einschreiben Rückschein schicken. Dann kann sich nachher auch niemand beschweren von wegen die Kündigung kam nie an.

LG :)