Vermieterin holt Einschreiben Kündigung nicht ab?

5 Antworten

Habt ihr keine Kündigungsfrist?

Bei uns ist die Kündigung Rechtskräftig, wenn sie Abholbereit ist.

Doch, ich habe mich falsch ausgedrückt. Bis am 30.06. muss sie die Kündigung haben (Kündigungstermin 30.09.)

.... da kann aber etwas nicht stimmen, wenn es um Deutschland geht.

Die Kündigungsfrist beträgt bestimmt auch in dieser Angelegenheit 3 Monate (incl. der 3 Tage Karrenz).

Warum sollten wir Vermieter irgendwo etwas abholen? Wurde dies wirklich so in der Urkunde vereinbart?

Bei uns hat so ein Ding bei uns im Briefkasten zu landen, so ja auch die gesetzgeberischen Vorgaben und die Gerichte hier bei uns.

Hier geht es um die Gesetzeslage in der Schweiz.

In unserem Mietvertrag ist festgehalten, dass der Vertrag nur per Einschreiben gekündigt werden kann.

@Kimberly88

.... dann ist ja alles gut, denn dort gilt doch die Abholbenachrichtigung.

schickts per einwurfeinschreiben... dann gilt es als zugestellt, sobald der briefträger es eingeworfen hat.

In Deutschland gilt ein Brief erst als zugestellt wenn der Empfänger Gelegenheit hat von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen, sprich zu lesen.

Ich denke das ist auch in der Schweiz so.

So lange das ES auf der Post liegt kann der Empfänger vom Inhalt keine Kenntnis nehmen.

Im E-Fall kommt das ES wieder zum Absender zurück.

In der Schweiz scheint es keine sog. Karrenztage, wir in Deutschland, zugeben. Heißt die Kündigung muß am 30.6. beim Vermieter sein wenn man zum 30.9. kündigen möchte.

Wohnt der Vermieter in der Nähe?

Wenn ja Kündigung neu schreiben und persönlich in seinen Briefkasten einwerfen. Ein Zeuge der Einwurf und Inhalt bestätigt ist ratsam.

Wir haben unsere Wohnung am 24.06 auf den 30.06 per Einschreiben gekündigt.

Das kann nicht sein. Ich vermute mal, die Kündigung erfolgt dann zum 30.9.? Damit wäre Frist bis 30.6., das ist korrekt.

Bis heute hat jedoch unsere Vermieterin das Schreiben nicht abgeholt.

Wieso - habt ihr das etwa als Übergabe- oder RS-Einschreiben versandt? Das ist doch Unfug. Sowas versendet man als Einwurf-Einschreiben!

Ich vermute, dass sie zur Zeit in den Ferien ist...

Oder im Krankenhaus, oder... Genau deswegen sendet man fristgebundene Willenserklärungen tunlichst nicht als Übergabe- oder RS-Einschreiben.

Falls sie das Schreiben bis am 30.06. nicht abholt, gilt unsere Kündigung trotzdem?

Nein. Deinn eine Kündigung ist eine "einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung". Wenn das Schreiben nicht die Gegenseite erreicht, mangelt es der Willenserklärung an ihrer zwingend erforderlichen Verkündigung.

Falls nicht, was können wir tun, dass es gilt?

Unverzüglich die Kündigung erneut senden, diesesmal als Einwurfeinschreiben. Falls möglich, zusätzlich per Fax mit Beleg. Oder hinfahren mi Zeugen und dort einwerfen.

Ja, wie ich bereits unten geschrieben habe, habe ich mich falsch ausgedrückt. Bis am 30.06. muss sie die Kündigung haben (Kündigungstermin 30.09.).

Unfug?! Entschuldige, dass es für dich selbstverständlich ist, das als Einwurf-Einschreiben zu senden und für uns nicht. Denn bei uns in der Schweiz gibt es sowas nicht!

@Kimberly88

Unfug?!

Naja, wenn ich ein Einschreiben als Empfänger ganz einfach nicht annehme, dann verfristet doch die Sendung, sofern sie fristgebunden ist. Deswegen "Unfug".

Entschuldige, dass es für dich selbstverständlich ist, das als
Einwurf-Einschreiben zu senden und für uns nicht. Denn bei uns in der Schweiz gibt es sowas nicht!

Von CH stand aber im Ursprungsposting auch nichts ;-) Ohne Angabe des Staates geht man hier i.d.R.von D aus.

In dem Fall kann ich dich aber beruhigen - die Kündigung gilt in der Schweiz als zugestellt mit dem Tag der Bereitstellung zur Abholung im Postamt (und nach Einwurf der Abholbenachrichtigung). Das ist ein wesentlicher Rechtsunterschied zwishen CH und D.

@FordPrefect

Entschuldige, war mir nicht bewusst, dass es in Deutschland und Schweiz nicht gleich gehandelt wird.

Vielen Dank für deine Antwort :)