Mietvertrag Kündigen (Deutsche Wohnen)

3 Antworten

  1. Fristgerecht, also bis spätestens dem 3. Werktag eine Monats zum Ende des übernächsten Monats.

  2. Formgerecht, sprich mit Originalunterschrift.

  3. Die Kündigung muß von allen Personen der Partei Mieter erklärt und an alle Personen der Partei Vermieter gerichtet werden. Falls die jeweilige Partei aus mehr als 1 Person besteht.

  4. Nachweisbarer Zugang.

  5. Bitte möglichst nicht per Einschreiben + Rückschein, besser Einwurfeinschreiben.

Tyba86 
Fragesteller
 28.02.2015, 11:59

danke sehr

morgen leute, wo rauf soll man bei mietvertrags-kündigung achten ?

  • Das die Kündigung rechtzeitug beim Vermieter eingegangen ist.

  • Man sollte schon einen Mietvertrag unterschrieben vom Vermieter für eine neue Wohnung haben.

  • Die Kündigung sollte per EINWURFEINSCHREIBEN dem Vermieter zugehen oder persönlich unter Zeugen übergeben, bzw. sich den Empfang bestätigen lassen.

MfG

Johnny

Tyba86 
Fragesteller
 28.02.2015, 11:59

lieben dank !

  1. Beweisbare Zustellung (Einwurfeinschreiben vorab per Fax)
  2. Alle notwendigen Unterschriften sind vorhanden.
  3. 3-Monatsfrist beachten.
Tyba86 
Fragesteller
 28.02.2015, 11:59

vielen dank