Mietvertrag erpressung?
Guten Tag, folgendes Problem. Wir wohnen zur zeit zur Miete seit 2 Jahren und sind auf der suche nach einer anderen Wohnung/Haus, da die Nachbarn von uns einfach viel zu laut sind usw. Nun hat unser Vermieter einen neuen Mietvertrag aufgesetzt mit einer Zwei Jährigen bindung (ohne das man kündigen kann). Als ich den Vermieter dann mitgeteilt habe, dass eine zwei Jährige bindung nicht in frage kommt für uns, weil ja immer mal was passieren kann wenn man ausziehen muss/will. Daraufhin hat der Vermieter Angeboten, den neuen Mietvertrag nur auf ein Jahr zu binden. Wenn wir diesen Vertrag nicht eingehen wollen, dann wird er uns zum 01.10.20 kündigen und wir haben dann drei Monate Zeit uns was zu suchen. Ist sowas nicht eine Art erpressung? Und sowas habe ich noch nie gehört, dass man in einer gewissen Zeit nicht kündigen darf. Wenn man anfangs einzieht kann ich es noch verstehen. Aber wir wohnen ja schon seit 2 Jahren hier.
6 Antworten
Wohnst Du in Deutschland oder in Absurdistan?
Falls in Deutschland, kann Euch Euer Vermieter jeden Tag einen neuen Vertrag vorlegen und es wird ihm nichts nützen. Ihr habt einen Mietvertrag und falls dieser mit einer echten Grundangabe befristet war und dieser Grund gilt nicht mehr, dann ist Euer Mietvertrag nun unbefristet.
Fall der Grund, wie normalerweise üblich, ein Eigenbedarf war, so dürfte dieser nicht gegeben sein, denn entweder Euer geplanter Wohnungsnachfolger braucht die Wohnung jetzt, dann kann Euch der Vermieter keinen neuen 2-Jahres-Mietvertrag vorlegen oder er braucht sie nicht (mehr), dann ist eben Euer jetziger Mietvertrag unbefristet, was bedeutet, dass Ihr immer mit dreimonatiger Frist kündigen könnt.
Die Drohung mit Kündigung zum 1.10. und dann noch 3 Monate Zeit, um was anderes zu suchen, könnt Ihr einfach ignorieren. Mit Erpressung geht da mal gar nichts.
Hi,
du musst natürlich das "Angebot" deines Vermieters nicht annehmen und er kann auch nicht einfach so euren Mietvertrag kündigen.
MOMENT, wieso einen neuen Mietvertrag?? der ALTE ist immer noch gültig.
und welchen Grund will er bei einer Eigenkündigung angeben? noch dazu zum 01.10. der hat den Knall nicht gehört
ihr könnt problemlos eure Wohnung fristgemäß kündigen. diesen Monat - damit ist am 31.12. dieses Jahr der MV beendet.
Dachte ich auch erst. Aber er schreibt Kündigung am 01.10 und dann drei Monate Frist. Also alles richtig. So er denn einen Grund hat.
Den neuen Mietvertrag wohl, weil sie selber schon angekündigt haben, was neues zu suchen. Nehme ich aber nur an.
Uns bleibt wohl keine andere Wahl, als den neuen Mietvertrag zu unterschreiben
Quatsch, aus welchem Grund? der Alte ist und bleibt gültig. oder meinst du ein Mieterhöhungsbegehren
Die Miete wird sich mit dem neuen Mietvertrag ab dem 01.11 etwas erhöhen. Gleichzeitig möchte der Vermieter uns weite zwei Jahre binden, sodass wir in diesen Zeitraum nicht kündigen können, auch wenn wir hier weg ziehen wollen.
NIX neuer Mietvertrag, der bleibt, wie oft noch
Mieterhöhungsbegehren; auch das unterliegt gewissen Regeln:
da muss er sich dran halten: https://ratgeber.immowelt.de/a/mieterhoehung-richtig-formulieren-so-gehts.html
Die Mieterhöhung ist nebensächlich, da es nur ein paar Euro sind. Mich macht einfach nur stutzig, dass wir innerhalb eines Jahres nicht kündigen dürfen, selbst wenn wir eine neue Wohnung gefunden haben. Wenn wir diesen besagten neuen Mietvertrag nicht unterschreiben, will der Vermieter uns direkt kündigen am nächsten Monat. Und dann muss man nehmen was man findet auf dem Wohnungsmarkt.
nochmal zum mitlesen, nix neuer Mietvertrag - der ALTE bleibt.
dein Vermieter kann euch nicht kündigen - er kommt mit der Kündigung nicht durch, du stimmst der Mieterhöhung zu. da kann er klagen; bringt nix
Also im Hauptmietvertrag (alten) steht geschrieben: "Da das Haus nur zwei Wohnungen aufweist und eine davon vom Vermieter bewohnt wird, braucht der Vermieter kein berechtigtes Interesse zur Kündigung nachweisen, er kann dem Mieter jederzeit die Kündigung aussprechen. (es gilt auch hier eine drei Monatige Kündigungspflicht ab dem ersten Monat der Vertraglichen Mietzeit)". So steht es dort geschrieben. Vermieter finden doch immer mittel und wege..
Kann sein.
Aber wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, darf er natürlich den Mietvertrag auch von seiner Seite aus kündigen.
Die drei Monate sind die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist bei Mietverhältnissen unter 5 Jahren.
Aber: ihr sucht doch sowieso eine neue Wohnung, weil euch die jetzige nicht gefällt.
Aber wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, darf er natürlich den Mietvertrag auch von seiner Seite aus kündigen.
Ach ja? Was wäre das denn genau?
Zum Beispiel wenn er die Wohnung selber nutzen will.....Ist nicht so schwer das zu finden, oder?
Eigenbedarf dürfte hier wohl ausscheiden. Entweder er oder jemand aus seiner Familie wollen jetzt, bzw. in ca. 3 Monaten einziehen oder er will die jetzigen Mieter noch 2 Jahre binden. Allein schon durch die Vorlage des Mietvertrags auf 2 Jahre dürfte wohl die evtl. Begründung "Eigenbedarf" als vorgeschoben erscheinen lassen. Das Eigentor ist schon getroffen.
zum 01.10. sind 3 Monate; seit wann das??
Lies es nochmal druch. Das passt so schon. Er hat das nur falsch beschrieben.
Warum ein neuer Mietvertrag?
Und sowas habe ich noch nie gehört, dass man in einer gewissen Zeit nicht kündigen darf.
Das nennt sich Kündigungsverzicht und gibt es schon ziemlich lange.
Ohne wichtigen Grund kann euch der Vermieter nicht kündigen.
Es es ist ein 2FH in dem ihr und der VM wohnt.
Kündigungsfrist dann aber 6 Monate.
Also im Hauptmietvertrag (alten) steht geschrieben: "Da das Haus nur zwei Wohnungen aufweist und eine davon vom Vermieter bewohnt wird, braucht der Vermieter kein berechtigtes Interesse zur Kündigung nachweisen, er kann dem Mieter jederzeit die Kündigung aussprechen. (es gilt auch hier eine drei Monatige Kündigungspflicht ab dem ersten Monat der Vertraglichen Mietzeit)". So steht es dort geschrieben.
Im BGB §573a, das geht vor Vertrag, steht das sich die Kündigungsfrist um 3 Monate verlängert. Wenn der Vermieter von seinem erleichterten Kündigungsrecht Gebrauch macht und das im Kündigungsschreiben angibt.
Uns bleibt wohl keine andere Wahl, als den neuen Mietvertrag zu unterschreiben und ein Jahr ohne das wir kündigen dürfen einzugehen, da er uns ja dann küdigen wird zum nächsten Monat. Anderenfalls müssten wir zum 01.01.2021 was neues haben und das ist etwas zu kurzfristig, denn man nimmt ja auch nicht jede Wohnung die frei ist. Wenn man dann nichts findet, steht man ohne Wohnung am Ende da.