Darf der Vermieter kündigen wenn ein Baby dazukommt? 3 Zimmer 67m² . Mietvertrag für 2 Personen

12 Antworten

Guten Tag,

jegliche Kündigung bezogen auf das Baby ist unmoralisch und verstösst gegen die guten Sitten. In jedem Fall ist der Kündigung zu widersprechen. Der Vermieter muss daraufhin Klage erheben und den Rest macht das Gericht.

Ausnahme: Zweifamilienhaus in welchem auch der Vermieter wohnt, hier kann der Vermieter ohne angabe von Gründen rechtswirksam kündigen.

LG Tom

Nein.

Man kann dabei auch nicht von Überbelegung sprechen.

Die personenbezogenen Nebenkosten des Mietvertrages erhöhen sich logischerweise um 1 Person. Wenn die an sich verbrauchsabhängigen Nebenkosten, wie z.B. Müll, Wasser nicht personen-, sondern flächenbezogen festgelegt wurden, dann erhöhen sie sich nicht (ist auch kein Vertragsänderungsgrund).

Darf er nicht,ist ja kein "Nebenmieter" und als Paar muß er ja damit rechnen,dass Nachwuchs kommt

Wenn die Wohnung für Euch drei viel zu klein wäre, könnte er, glaube ich. Vielleicht bezieht sich das auch nur auf Untervermietung. Aber so sicher nicht.

hallo habe dieses problem auch haben vor 15 wochen ein baby bekommen was ihm jetzt nicht passt und will uns raus haben mit allen mitteln normalerweisse darf er das nicht aber diesen kampf habe ich mit mein vermieter leider auch geh zum anwalt