Kann der Vermieter bei einem Wechsel von WG-Mitbewohnern auf einen neuen Mietvertrag bestehen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja klar. Der Vermieter stimmt einer nochmaligen Vertragsaenderung nicht zu, scheint aber bereits zu sein, einen neuen Mietvertrag mit dir und deinen neuen Mitmietern zu schliessen. Natuerlich kann er die Vertragsbedingungen dann auch aendern.

Innerhalb unsere WG, haben schon mehrfach die WG-Bewohner gewechselt.

Genau deswegen vermiete ich nur an einen Mieter, der soll das mit seinen Untermietern selber regeln.

Dazu wurden immer "Nachträge zum Mietvertrag" vom Vermieter erstellt.

Wenn alle WG Mitbewohner im MV stehen sollen, geht das auch nicht anders.

Der Vermieter möchte diesmal einen neuen Mietvertrag schließen, angeblich zur Übersicht.

Kann ich verstehen. Es müssen nämlich sämtliche Nachträge zusammen mit dem originalen MV aufbewahrt und jedem Mieter zur Kenntnis gegeben werden, weil alle Nachträge Teile des MV werden. Irgendwann kannst du da den MV mit der Schubkarre anfahren.

Dazu hat er mich in einer Mail aufgefordert den Mietvertrag zu kündigen

Anders geht es juristisch nicht.

Ist das ein Trick um eine Vertragsänderung durchzusetzen?

Kann sein, muss nicht. Wenn du / ihr den MV kündigt, kann der VM euch auch einen neuen MV verwehren, bzw. nur zu seinen neuen Konditionen anbieten. Dein Risiko.

Kann der Vermieter den Auszug eines WG-Mitbewohner und Einzug eines neuen WG-Mitbewohner verwehren und auf einen neuen Mietvertrag bestehen?

Jein. Der VM muss aber einer Änderung des MV nicht zustimmen. Insofern kann er euch umgekehrt auch verwehren, einen auszugswilligen Mitbewohner aus dem MV zu entlassen. Denn im Grunde kann der MV nur durch euch alle gekündigt werden, und nicht durch einen einzelnen nur für sich. Da ist die Rechtslage eindeutig. Hier ist in der Vergangenheit versäumt worden, den MV gleich so aufzusetzen, dass nur maximal 2 Personen Mieter sind, und die wiederum nur untervermieten. Das lässt sich nun schwer heilen. Letztlich eine Frage des Vertrauens bzw. des bestehenden Verhältnisses zwischen VM und Mietern. Eine Sicherheit für ein bestimmtes Vorgehen gibt es hier nicht.

Im Mietvertrag stehen alle WG-Mitbewohner auf dem selben "Level", keine Untervermietung o.ä.

Und genau das ist der Knackpunkt.