Wohngeld bei Trennung

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Wohngeld bekommt sie nur,wenn sie die Voraussetzungen erfüllt und eine davon ist ein Mindesteinkommen von 80 % ihres Bedarfes nach dem SGB - ll ,wenn sie kein Einkommen hat,dann gibt es auch kein Wohngeld und wenn du noch im Mietvertrag stehst,würde es sicher Probleme geben !

Für sie käme dann nur ALG - 2 in betracht,wenn sie kein eigenes Einkommen hat und auch da würde es sicher Probleme geben,wenn du noch im Mietvertrag stehst. Dann würde sie ggf.nur 50 % der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung vom Jobcenter bekommen + ihren Regelsatz und ggf.ein zustehender Mehrbedarf,der ihr nach dem SGB - ll zustehen würde.

Solange du also nicht aus dem Mietvertrag raus bist,kommst du für die Kosten auf,auch wenn du nicht mehr da wohnst.