Wie vorzeitig aus dem Mietvertrag raus kommen?

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Also, man kommt grundsätzlich nur durch Kündigung aus einem Mietvertrag raus. Die Kündigung eines Mietverhältnisses muss beim Vermieter in schriftlicher Form bis spätestens zum dritten Werktag des jeweiligen Monats eingegangen sein, um die Kündigung zum Ende es übernächsten Kalendermonats wirksam werden zu lassen. Das heißt: Erreicht ein Kündigungsschreiben den Vermieter am 4. Juli, so ist der Mietvertrag am 31.10. gekündigt. Wäre die Kündigung am 3. Juli eingegangen, so endet der Mietvertrag am 30.9.

Es gibt natürlich die Möglichkeit einen Nachmieter zu suchen. Damit könnte ein Mietvertrag auch vor Ablauf der 3-monatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden. Der Vermieter ist dabei nicht verpflichtet jeden Nachmieter zu akzeptieren. Es ist auch irrelevant wie viele Nachmieter vorgeschlagen werden, denn man ist schließlich nicht verpflichtet irgendwelche Verträge abzuschließen. Vorliegend würden hier nämlich 2 Verträge geschlossen:

  1. Ein Aufhebungsvertrag (Das bestehende Mietverhältnis bzw. der bestehende Mietvertrag wird aufgehoben)

  2. Ein neuer Mietvertrag mit dem neuen Mieter.

Insoweit kann der Vermieter auf die Erfüllung des Vertrags pochen. Diese 3 Vorschläge für einen Nachmieter sind meines Erachtens Humbug. Es wäre einfach unbillig, wenn der Mieter nur 3 Nachmieter vorschlagen müsste, der Vermieter alle 3 ablehnt und als vierten Nachmieter wird der Penner unter der Brücke vorgeschlagen und jetzt müsste der Vermieter diesen akzeptieren?! Ne! Das wolltest du auch nicht!

Der Vermieterin ist es vollkommen egal ob der Mieter den Job verloren hat, er will nur eines: Seine Miete! Und wenn er die nicht bekommt, dann wird fristlos gekündigt, evtl. Räumungsklage erhoben und die ganzen Kosten inkl. Mietrückstände werden irgendwann mal von deiner Freundin eingetrieben, notfalls mit Gerichtsvollzieher. Und eine falsche eidesstattliche Versicherung ist strafbar (falls sie beabsichtigt eine Zwangsvollstreckung dadurch zu vermeiden). Deine Freundin kommt nur durch Kündigung aus dem Vertrag und kann nur auf Kulanz der Vermieterin hoffen.

Nachmieter finden, mehr Möglichkeiten gibt es da nicht, es sei denn die Wohnung ist schimmelverseucht oder hat ähnlich drastische Mängel. Es ist schon klar, das die Vermieterin die Frist von drei Monaten einhalten möchte. Das hat nichts mit bockig zutun sondern ist völlig verständlich, du würdest ja auch nicht so einfach auf dein Gehalt verzichten.

Markie84 
Fragesteller
 19.10.2012, 21:47

Auf deinen letzten Satz: Doch. Ich vermiete selbst auch eine Wohnung. Und sofern es mein Vermieter wirklich möchte, kommt er auch vorher aus der Wohnung raus. Ein wenig Menschlichkeit hat noch keinen umgebracht.

Geldgier < Menschlichkeit ist in dem Fall meine Überzeugung!

Zumal es eigentlich immer möglich ist binnen einem bis maximal zwei Monaten einen neuen Mieter zu finden. Nur dafür ist sich die alte Dame in diesem Fall offenbar zu fein. Mein Gedanke ist in diesem Fall allerdings ganz stark, dass die alte Dame sehr geldgierig ist und es schlicht als persönliche Beleidigung erachtet, dass sich jemand erdreistet ihre doch so tolle Wohnung gegen eine andere tauschen zu wollen...naja, aber das führt nun zu weit.

sasaluna  19.10.2012, 21:51
@Markie84

dann soll sie doch erklären ,das sie die miete nicht mehr tragen kann und so schnell wie möglich einen nachmiter finden ,der dazu in der lage ist und es ist beiden damit gedient ,vielleicht mal so vorschlagen ? ;)

Markie84 
Fragesteller
 19.10.2012, 21:55
@sasaluna

Ja, ich vermute langsam auch, dass es nur über die Geldschiene möglich sein wird. Ich hatte nur gehofft es gebe mehr als reines tricksen in Form von Gesetzen die man der "guten" Dame an den Kopf werden könnte.

cTreichel  19.10.2012, 21:55
@Markie84

Das hat nichts mit Geldgier zu tun! Ihr habt ja von ihr auch erwartet, dass sie ihre Vertragsbedingungen einhält! Wo war denn eure Menschlichkeit, als ihr eure Vertragsansprüche in anspruch genommen habt? Ach so, dass hat nichts mit Menschlichkeit zu tun! Siehst du und das mit der Kündigungsfrist auch nicht!

cTreichel  19.10.2012, 21:59
@Markie84

Ach an Verträge sich nicht gebunden fühlen und Leute beschimpfen! Aber dann nach Gesetzen rufen. Es gibt Gesetze die den Inhalt und die Bindung an Verträge regeln. Die sind für dich wohl murx, weil sie dir im Moment nicht in den Kram passen! Denke das nächste Mal wenn du was kaufst daran. Das ist auch ein Vertrag.

Markie84 
Fragesteller
 19.10.2012, 22:00
@cTreichel

Sorry cTreichel. Aber du kennst die Details nicht.

Nur soviel, meine Bekannte hat NIEMALS auch nur irgendwas gefordert. Sie hat pünktlich Ihre Miete gezahlt und war sonst ruhig. Nun möchte sie einfach binnen einem Monat ausziehen, aber die alte Schachtel war nicht mal dazu bereit sich unsere Vorschläge (Nachmieter) anzuhören. Ihre sinngemäßen Worten waren: "Sorry, Schätzchen. Die drei Monate wirst du noch bleiben müssen".

Ich denke auch, dass die Vermieterin hofft das meine Bekannte die andere Wohnung nicht bekommt und darum dort wohnen bleibt....

larry2010  19.10.2012, 22:01
@Markie84

ich hoffe, du bekomsmt auch mal mieter die dann so eien show abziehen.

Markie84 
Fragesteller
 19.10.2012, 22:04
@cTreichel

Drossel deinen Puls und die Anzahl deiner "!" mal runter!

Du würfelst hier alles komplett durcheinander. Wo bitte schreibe ich, dass sie plant irgendwelche Verträge zu brechen? Zeig mir die Stelle bitte mal.

Ich suche nur für sie eine GESETZESKONFORME Möglichkeit vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen - und exakt deswegen habe ich auch EXTRA nach Gesetzestexten gefragt.

Markie84 
Fragesteller
 19.10.2012, 22:08
@larry2010

Wird bei mir nie der Fall sein (siehe meine Antwort oben).

Warum sollte ich einen Menschen dazu ZWINGEN irgendwo zu leben wo er es nicht möchte. Der Einzige Grund der mir dazu einfällt: Geldgeilheit. Und die ist bei mir zum Glück kein Stück ausgeprägt.

Wenn mir also eine alleinstehende Kindergärtnerin sagt, sie müsse die Wohnung leider Hals-über-Kopf verlassen, weil sie eine einmalige Chance erhalten hat eine Kindergartenleitung in Fürth zu übernehmen, habe ich sie binnen 2(!!!!!) Wochen ausziehen lassen!!

ich würde in so einem Fall immer zum Fachanwalt für Mietrecht gehen. der kennt alle Mittel u. Wege :-)

Markie84 
Fragesteller
 19.10.2012, 21:43

Dazu fehlen leider die finanziellen Mittel.

was für einen mietvertrag hat deine bekannte?

das ist wichtig zu wissen.

Markie84 
Fragesteller
 19.10.2012, 21:42

Was genau meinst du damit? Das ist meiner Auffassung ein stink normaler Mietvertrag von Privat. Mit einer festgeschriebenen 3-monatigen Kündigungsfrist.

larry2010  19.10.2012, 21:50
@Markie84

also hat sie eine 3monatige kündigungsfrist die sie einhalten muss. wenn die neue wohnung früher frei ist, muss sie doppelt miete zahlen.

wenn ihre vermieterin nicht mit einen nachmieter einverstanden ist, heisst es pech gehabt.

das man nur 3 oder 5 nachmieter stellen muss, ist nur, wenn im vertrag steht, das man durch stellen von nachmietern aus einem mietvertrag über einen gewissen zeitraum von 1-5 jahren rauskommen möchte.

da kann es schon passieren, das man 20 nachmieter sucht und der vermieter sich querstellt, deshalb ist das gesetzlich begrenzt.

auch nützt job verlust nichst. dann muss man schauen, das man wohngeld bekommt oder halt ganz normal die wohnung kündigen

Nur: Was für Möglichkeiten gibt's da? Ich habe etwas davon gelesen, dass man drei Nachmieter vorschlagen könnte und wenn der Vermieter alle drei ablehnt man auch so aus dem Mietverhältnis kommt, da er einen weiteren Interessenten dann annehmen müsste.

Das ist ein Irrglaube:

Die unbekannte Stadt lockt, die neue Bleibe ist schon fix und fertig. Dem Ortswechsel steht nichts mehr im Wege – wäre da nicht die Kündigungsfrist der alten Wohnung. Der gemeine Mieter glaubt sich bestens informiert und weiß: „Wer seinem Vermieter drei Nachmieter stellt, kann den Mietvertrag ohne Kündigungsfristen beenden.“

Die Sache hat nur einen Haken: Auch wenn die „3-Nachmieter-Regel“ bei vielen schon fast zum Allgemeinwissen gezählt wird – es gibt sie nicht und es hat sie nie gegeben. „Selbst wenn der Mieter drei potenzielle Mieter präsentiert, muss der Vermieter einer Kündigung des Mietvertrags ohne Beachtung der sonst üblichen Kündigungsfristen nicht zustimmen“, sagt Jurist Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.

„Verträge sind einzuhalten“, zitiert Kai Warnecke vom Eigentümerverein Haus & Grund einen alten Rechtsgrundsatz. Das gilt vor allem für befristete Verträge, in denen der Mieter sich verpflichtet hat, die Wohnung für eine bestimmte Dauer (ein, zwei oder vier Jahre) zu mieten oder auf sein Kündigungsrecht für eine bestimmte Dauer verzichtet. Nur mit dem Einverständnis des Vermieters kommt der Mieter früher raus.

http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-9826/mieten-nachmieter-schaffen-freiheit_aid_298889.html

Weiterhin kam mir der Gedanke der Vermieterin zu sagen, dass man den Job verloren hat und man nicht mehr in der Lage sein wird die Miete zu zahlen (da wird man doch vermutlich gerne aus der Wohnung entlassen?!)

Die Idee finde ich sehr gut :-)