Ich ziehe innerhalb des Hauses um. Kann ich die bisherige Mietdauer im neuen Mietvertrag anrechnen (oder notieren) lassen, um sicherer zu sein vor Kündigung?

2 Antworten

Ein erhöhter Schutz geht von einer längeren Wohndauer nicht aus - aber eine längere ordentliche Kündigungsfrist.

Erstens: kaum, zumal die Kündigungsfristen sich dann bei 3, 6 oder 9 Monaten bewegen würden. Und bei einem neuen Mietvertrag würde auch keine bisherige Mietdauer des alten angerechnet.

Kündigung wegen Eigenbedarf ist aber gar nicht so einfach und erfordert viele Voraussetzungen.