Mietspiegel nachträglich Zuschläge?

7 Antworten

Der Mietspiegel stellt keine absolute Grenze dar. Bis ca. 10 % drüber geht immer noch. Der Mietspiegel zeigt nur, wie derzeit die Marktmiete in Deiner Stadt liegt.

5,48 statt 5,43 sind gerade mal 1 % über dem, was der Mietspiegel aussagt.

Der Balkon wird immer schon in Deiner Wohnfläche einberechnet worden sein, also 50 % der Fläche als Wohnfläche, denn er wurde doch nur erneuert und nicht vergrößert, oder?

Was Du aufzählst, sind Merkmale, die im Allgemeinen in qualifizierten Mietspiegeln den Wohnwert erhöhen. So sind das Vorhandensein eines Balkons, Trennung von Bad und WC, sowie ein Garten vor dem Haus an Stelle einer Beton- oder Asphaltfläche wohnwertsteigernd und wenn das bei Dir so vorhanden ist, kannst Du diese Merkmale nicht wegleugnen, egal, wie Du das empfindest. Wenn also unter Einbeziehung dieser Merkmale eine Erhöhung der Miete zur Grundmiete des Mietspiegels erfolgt und Negativmerkmale nicht außer Acht gelassen wurden, dürfte der Ausweis von 5,43 als Wert gemäß Mietspiegel und die erhöhte Angabe von 5,48 m² für den zukünftigen Mietpreis Eurer Wohnung absolut in Ordnung sein.

Wären diese Positivmerkmale nicht berücksichtigt, würden die Zuschläge vermutlich eine deutlich höhere mögliche Miete, als die 5,48 je m² ergeben.

Nimmt man die 20 % Obergrenze wären als Höchstmiete 5,66 € je m² möglich.

Also, alles in Butter.

Übrigens: Da läuft doch gerade ein Bürgerbegehren, dass die Miete in 162 Städten Bayerns in den nächsten 5 Jahren nicht über den Mietspiegel erhöht werden darf. Ich nehme an, Straubing gehört auch dazu.

Ist ja nett, dass sich verschiedene Organisationen so sehr um die Mieter bemühen, aber ich nehme an, dass der Aufruf zur Unterschrift auch ein Weckruf an alle Vermieter ist, doch mal zu überprüfen, ob nicht gerade eine satte Mieterhöhung möglich wäre, nachdem man das jahrelang vielleicht unterlassen hat.

Vielleicht ist das bei Euch auch so?

Erstmal Glückwunsch zu einer so niedrigen Miete. Ich Zahle für meine 107 Quadratmeter knapp 3000€ kalt 😂 Ein Balkon und ein Garten, der benutzt werden kann, werten die Immobilie selbstverständlich auf. Allerdings ist eine Erhöhung auf 20% beschränkt wie du schon sagtest, unabhängig von der Ausstattung, die ja vorher auch schon da war.

DianaSpanier 
Fragesteller
 31.01.2020, 10:33

Wir wohnen quasi am Dorf als Großstadt kann man Straubing nicht bezeichnen. Haus ist a über 100 Jahre alt.

I kapier nur die kappungsgrenze nicht ganz. Wenn die Erhöhung über 5,43 ist aber die 20 % nicht erreicht sind... was zählt? Spiegel oder 20%

Amesbury  31.01.2020, 10:39
@DianaSpanier

Ich würde sagen die 20%, sonst würde es ja auch größere Sprünge ermöglichen, was ja nicht im Sinne des Gesetzgebers ist. Zur Sicherheit würde ich mal nen Fachanwalt für Mietrecht drüber schauen lassen. Kann nicht schaden das ganze rechtlich prüfen zu lassen, gerade wenn dem Vermieter plötzlich einfällt, dass es da einen Garten gibt 😂

DianaSpanier 
Fragesteller
 31.01.2020, 10:45
@Amesbury

Naja sind neue seit a paar Monate. Mein Balkon wie gesagt wurde vor 10 Jahren erneuert (außerdem heißt es in unserem Mietspiegel das u.a. der Balkon keinen Einfluss auf den Mietpreis hat)

DianaSpanier 
Fragesteller
 31.01.2020, 10:49
@Amesbury

Hab da eh hernach Termin

DianaSpanier 
Fragesteller
 31.01.2020, 10:49

Worum es mir a geht sind die zusätzlichen Zuschläge die die neuen nach 13 Jahren Wohndauer jetzt mit dazu nehmen wollen. Ich denk mal das die Alt-Vermieter es eh drin hatten beim damaligen vermieten (an mich)...

Der Balkon kann mit 25- Max 50% der Fläche zur Wohnfläche gezählt werden...

bei euch ist das etwas komplizierter, da es sich ja um eine Mieterhöhung im eigentlichen Sinne handelt, die u.a. mit dem ‚mehr‘ an Fläche begründet wird...

ich finde den Faktor der Erhöhung durchaus angemessen, Ich komme bei einer Erhöhung von 4,72€/qm auf 5,48€ übrigens auf knappe 16%...

und der Mietspiegel ist ein Richtwert..,

und 5 Cent/qm Abweichung wären für mich jetzt nicht die Summe für die es lohnt vor Gericht zu ziehen...die Kosten im Falle einer Niederlage übersteigen den Nutzen im Falle eines Sieges um lichtjahre!

DianaSpanier 
Fragesteller
 31.01.2020, 10:42

Das mit den 16% hab i a ausgerechnet. Aber zählt da nicht der Mietspiegel? 5,43?? Mir geht's nicht um die paar Cent sondern allgemein ums Verständnis

Vampire321  31.01.2020, 10:46
@DianaSpanier

der Mietspiegel ist ein Richtwert

und das meinte ich ja, das es bei euch etwas komplizierter ist, da sich eure Wohnfläche durch den jetzt mitberechneten Balkon ja um 25-50% der balkonfläche vergrößert und der Preis damit wahrscheinlich immer noch auf bzw unter dem Niveau des MS liegen wird

@bwhoch Meine Antwort ist alles andere als daneben, sondern Sie wiederholen nur – viel ausführlicher –, was ich bereits geschrieben habe.

Und wenn die FS schreibt, dass im "Schreiben vom VM beziehen [sie] sich nicht auf den Mietspiegel (Beträge usw.)", dann ist das natürlich ein Indiz dafür, dass das Mieterhöhungsbegehren nicht formgerecht erfolgt ist.

Ich bleibe dabei: Das Mieterhöhungsbegehren sollte unbedingt geprüft werden.

Der allgemeine Mietspiegel unterscheidet sich doch sehr vom qualifizierten Mietspiegel, ich vermute, dass dem Mieterhöhungsverlangen der allgemeine Mietspiegel zugrunde liegt. Daher ist nicht relevant,ob hier eine Gartennutzung oder ein Balkon und ein getrenntes Bad/WC vorliegt. Das würde nur im qualifizierten Mietspiegel eine Rolle spielen.

Bei dieser Konstellation kann also die Grundmiete um bis zu 20% innerhalb von 3 Jahren erhöht werden, ausgehend von der letzten Mieterhöhung.

Der Mietvertrag kann zwar um weitere Merkmale der Wohnung im Einvernehmen geändert werden, das darf sich aber nicht auf den vereinbarten Mietpreis auswirken.

Selbst die geänderten m² durch Hinzurechnung des Balkons bringen keine Änderungen des Mietpreises mit sich. Achten Sie daher auf die Abrechnung der Betriebskosten.